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Aktualisiert am 16.02.2012 - 18:40 Uhrin VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

BAV: Mehr Geld durch Lohnverzicht

Lohnstreik der IG Metall: Statt einer Gehaltserhöhung wäre <br> möglicherweise auch eine Betriebsrente interessant <br> Foto: Getty Images
Lohnstreik der IG Metall: Statt einer Gehaltserhöhung wäre
möglicherweise auch eine Betriebsrente interessant
Foto: Getty Images
Die deutsche Wirtschaft brummt. 41,04 Millionen Deutsche hatten im Jahresschnitt 2011 eine Arbeit, meldet das Statistische Bundesamt – so viele, wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Auch für Langzeitbeschäftigte bringt der Aufschwung gute Nachrichten: Nach Jahren der Lohnzurückhaltung steht für viele Arbeitnehmer jetzt wieder eine Gehaltserhöhung an.

Das allerdings kann gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen zum Problem werden. „Durch die Finanzkrise sind in diesen Firmen oft Verluste entstanden, die zu einer prekären Eigenkapitallage geführt haben“, sagt Heinz- Jürgen Busch. „Sie können Gehaltserhöhungen für bestehende Mitarbeiter nicht in ausreichendem Maße leisten, ohne dass sie die Liquidität des Unternehmens gefährden“, so der Präsident des Allgemeinen Berufsverbands der Selbstständigen (ABS) weiter.

Mitarbeiterbindung muss aber nicht unbedingt zulasten des finanziellen Spielraums gehen. Bieten Firmen ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) statt einer Gehaltserhöhung an, können sie beides verbinden.

Denn die bAV senkt Steuerlast und Lohnnebenkosten: Zum einen, weil Beiträge zur bAV wie Gehaltserhöhungen zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen. Sind diese höher, sinkt der Gewinn und damit auch die Steuerlast des Unternehmens. „Zum anderen sind Beiträge in eine bAV für den Arbeitgeber im Gegensatz zu Gehaltszahlungen sozialversicherungsfrei“, sagt Sandra Spiecker, Leiterin Produktmanagement bei HDI-Gerling.

Auch der Arbeitnehmer spart Steuern und Sozialabgaben. Letztere fallen nicht an, und die Steuern zieht der Fiskus erst ein, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird. Dann haben die meisten Deutschen aber in der Regel einen deutlich niedrigeren Steuersatz als während des Arbeitslebens. Gleichzeitig baut der Mitarbeiter Rentenkapital auf, das er mit dem, was bei einer Gehaltserhöhung netto übrig bleibt, nicht zustande brächte (siehe Rechenbeispiel unten).

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