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bAV: Mini-Zins trifft Arbeitnehmer

Lesedauer: 8 Minuten
Mehr als die Hälfte der arbeitenden Deutschen sorgt über den Betrieb fürs Alter vor. Nun grätscht ausgerechnet die Politik dazwischen: Sie hat beschlossen, den Garantiezins für Lebensversicherungen von jetzt 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent zum Januar 2012 zu senken.

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Der Garantiezins beziehungsweise Höchstrechnungszins ist der maximale Satz, den eine Versicherung neuen Kunden garantieren darf. Er ist sozusagen das Worst-Case-Szenario für den Kunden. Schafft der Versicherer es nicht, mit dem Kundenkapital am Markt Überschüsse zu erwirtschaften, bekommt der Kunde nur diesen Zins auf seine Beiträge. Der Zinssatz orientiert sich an der Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen und darf höchstens 60 Prozent dieses Werts betragen.

Der Finanzkrise folgte die Niedrigzinsphase: Renditen im Keller, der Höchstrechnungszins ebenfalls. Lag dieser Anfang der 90er Jahre noch bei 4 Prozent, werden es zum 1. Januar 2012 nicht mal mehr halb so viel sein.

Dieser Zinsschritt betrifft auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Denn sie wird in Deutschland zum Großteil über Direktversicherungen umgesetzt, die der klassischen Lebensversicherung sehr ähnlich sind (siehe Grafik).

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Allein im ersten Halbjahr 2011 haben die Versicherungen fast 280.000 neue Direktpolicen mit einer versicherten Summe von 8,45 Milliarden Euro verkauft. Ein Plus von 18,6 Prozent nach Stückzahl gegenüber dem Vorjahreszeitraum. 6,83 Millionen Direktversicherungen gibt es damit in Deutschland.

Das Fiese: Die Senkung kann sich bei Umdeckungen auch auf bestehende Kundenbeziehungen auswirken. Vorsicht ist beispielsweise bei den folgenden Fällen geboten:

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