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bAV: Mini-Zins trifft Arbeitnehmer

Lesedauer: 8 Minuten
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Alternative 2: Die pauschaldotierte Unterstützungskasse

Wer für Versicherungen wegen Schuldenkrise, Zinsniveau und Solvency II grundsätzlich keine große Zukunft mehr sieht, für den könnte die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) interessant sein.

Der Unternehmer entscheidet dabei zunächst, ob er eine unternehmenseigene U-Kasse einrichten oder einer Gruppenunterstützungskasse beitreten möchte. Dann legt er fest, welcher Mitarbeiter welche Versorgungsleistung bekommen soll. Diese setzt sich aus Gehaltsverzicht oder den Zuwendungen des Chefs – beispielsweise 100 Euro im Monat bis zum 65. Lebensjahr – und einem garantierten Ertrag aus der Anlage dieses Kapitals zusammen.

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Über einen Zeitraum von acht Jahren dürfen 20 Prozent des insgesamt zugesagten Kapitals steuerwirksam an die U-Kasse gezahlt werden. Wann der Arbeitgeber in die U-Kasse einzahlt, bleibt ihm selbst überlassen. „Das bietet den Vorteil, dass Unternehmer die Dotierungen auf solche Jahre legen können, in denen sie Gewinne erwirtschaften“, sagt Heinz Grasedieck, der seit 25 Jahren Unternehmen zum Thema bAV berät. „Das ist steuerlich sehr interessant.“

Auch frei ist der Chef darin, wie er das Geld anlegen möchte. Mit am gängigsten ist es, das Kapital in Sachwerte zu stecken – zum Beispiel in Form eines Darlehens wieder ins eigene Unternehmen. Grasedieck: „Dadurch hat das Unternehmen einen echten Liquiditätsvorteil.“ Die Darlehenszinsen, anfallende Dienstleistungsgebühren und Beiträge zum Pensionssicherungsverein sind dabei auch von der Steuer absetzbar. Diese Steuerersparnis lässt sich wiederum zinsbringend anlegen.

Fazit: Die Garantiezinssenkung ist eine gute Gelegenheit für Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen zu überprüfen. Ob sie dabei besondere Konditionen mit dem Versicherer aushandeln oder auf versicherungsfremde Varianten umsatteln – Unternehmer sollten nicht hektisch reagieren. Die bAV ist ein hochkomplexes Feld, ohne Beratung finden sich Chefs schnell in der Haftungsfalle wieder.  


Weitere Infos zur bAV finden Sie hier:

www.dasinvestment.com/thema/bav
www.febs-consulting.de
www.dgbav.de
www.dbav-jakob.de
www.kenston-pension.de
www.dr-escher-partner.de
www.gmbh-fachberatung.net

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