BAV: Versicherungstrio bietet Direktversicherung für Apotheker
Die Apotheken-Rente ist eine Direktversicherung. Der Apotheker zahlt monatlich zwischen 10 und 27,50 Euro in seinen Vertrag ein. Der Beitrag ist abhängig von der Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter. Die Angestellten können darüber hinaus einen freiwilligen Zusatzbeitrag leisten. Auf diesen zahlt der Arbeitgeber noch einmal einen 20-prozentigen Zuschuss.
Ein Beispiel: Eine heute 42-jährige Apothekenangestellte mit einem Teilzeitvertrag über 20 Wochenstunden erhält für ihre betriebliche Altersvorsorge einen Beitrag von ihrem Arbeitgeber in Höhe von 22,50 Euro. Aus ihrem Gehalt stockt sie diesen Betrag freiwillig um 50 Euro monatlich auf. Dafür erhält sie von ihrem Chef einen Arbeitgeberzuschuss von 10 Euro. Auf ihr betriebliches Altersvorsorgekonto fließen also monatlich insgesamt 82,50 Euro. Wenn die Angestellte mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, erhält sie eine garantierte monatliche Rente von 115 Euro. Diese erhöht sich durch die bis dahin entstandenen Überschüsse.
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