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BAV: Versicherungstrio bietet Direktversicherung für Apotheker

Foto: Fotolia
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Mit der neuen Apotheken-Rente hat das Versicherungskonsortium den Tarifvertrag des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft Adexa umgesetzt. Den „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ haben die Tarifparteien geschlossen, um die Altersbezüge von Apothekenmitarbeitern zu verbessern. Er tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Im Tarifvertrag haben ADA und Adexa zum ersten Mal einen Arbeitgeberbeitrag und -zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) tariflich vorgeschrieben.

Die Apotheken-Rente ist eine Direktversicherung. Der Apotheker zahlt monatlich zwischen 10 und 27,50 Euro in seinen Vertrag ein. Der Beitrag ist abhängig von der Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter. Die Angestellten können darüber hinaus einen freiwilligen Zusatzbeitrag leisten. Auf diesen zahlt der Arbeitgeber noch einmal einen 20-prozentigen Zuschuss.

Ein Beispiel: Eine heute 42-jährige Apothekenangestellte mit einem Teilzeitvertrag über 20 Wochenstunden erhält für ihre betriebliche Altersvorsorge einen Beitrag von ihrem Arbeitgeber in Höhe von 22,50 Euro. Aus ihrem Gehalt stockt sie diesen Betrag freiwillig um 50 Euro monatlich auf. Dafür erhält sie von ihrem Chef einen Arbeitgeberzuschuss von 10 Euro. Auf ihr betriebliches Altersvorsorgekonto fließen also monatlich insgesamt 82,50 Euro. Wenn die Angestellte mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, erhält sie eine garantierte monatliche Rente von 115 Euro. Diese erhöht sich durch die bis dahin entstandenen Überschüsse.

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