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Aktualisiert am 23.01.2013 - 10:19 Uhrin VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

bAV-Verträge: Wertverlust beim Arbeitgeberwechsel

bAV-Verträge: Wertverlust beim Arbeitgeberwechsel
Männer, die den Arbeitgeber wechseln, sollten ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) im Blick haben. Das rät die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung DGbAV. Denn während das angesammelte Rentenguthaben (Deckungsstock) nach den gesetzlichen Neuregelungen zur Portabilität 1 zu 1 und ohne Kosten von einem Arbeitgeber zum nächsten übertragen wird, kommt häufig ein neuer bAV-Vertrag mit einem anderen Versicherer zustande.

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Andere Formulare, neue Bestimmungen und Konten, noch mehr und andere Ansprechpartner bei den Versicherungen: Laut DGbAV scheuen viele Personalabteilungen den Aufwand, der nötig ist, um den bestehenden bAV-Vertrag eines neuen Angestellten zu übernehmen. Für sie sei es leichter, den neuen Arbeitnehmer per Neu-Vertrag in das bestehende Versorgungswerk zu integrieren.
 
Neue Verträge werden allerdings zu den derzeit geltenden Konditionen abgeschlossen und sind nach DGbAV-Angaben in vielerlei Hinsicht ungünstiger. Der Garantiezins ist niedriger – von 3,25 Prozent im Jahr 2003 auf derzeit 1,75 Prozent fast halbiert –, die Rentenhöhe richtet sich nach den neuen Sterbetafeln und wird geringer, Zusatzvereinbarungen für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung fallen eventuell weg. Weitere Nachteile entstehen Männern aufgrund der seit dem 21. Dezember 2012 geltenden Unisex-Tarife.

So recherchierte DGbAV bei Versicherungsgesellschaften, wie hoch die Rente für einen 30-jährigen Mann ausfallen würde, der seinen Vertrag im Jahr 2003 abgeschlossen hat und jeden Monat 200 Euro in den bAV-Kapitalstock einzahlt. Das Ergebnis: Führt der Mann seinen Alt-Vertrag (Garantiezins 3,25 Prozent) fort, kann er mit einer garantierten Betriebsrente von 710 Euro rechnen. Wechselte er bis Ende 2012 in einen neuen Vertrag, sank die Garantierente um fast die Hälfte auf 360 Euro (Garantiezins 1,75 Prozent). Erfolgt die Umdeckung beim Arbeitgeberwechsel zu Beginn des neuen Jahres, sind ihm gemäß Unisex-Tarif nur noch 330 Euro Betriebsrente garantiert.
Quelle: DGbAV

„Wer nach seinem 67sten Lebensjahr noch 20 Jahre Rente bezieht, dem entgehen in diesem Beispiel also mehr als 90.000 Euro Garantierente“, rechnet der Verband vor.

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