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Bayerische übernimmt Beiträge bei Arbeitslosigkeit

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Martin Gräfer, Foto: Die Bayerische
Martin Gräfer, Foto: Die Bayerische
Das „Vorsorge-ABS“ – Anti-Blockier-System  hat eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren und ist in allen ab Januar 2014 abgeschlossenen Tarifen ohne Aufpreis enthalten. „Für Kunden ist es die Chance, die Vorsorgeziele auch bei vorübergehenden finanziellen Engpässen weiter verfolgen zu können, ohne ihre Verträge kündigen zu müssen“, sagt Martin Gräfer, Vorstand Vertrieb und Service der Bayerischen.

Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zahlt die Bayerische die Beiträge in den ersten drei beziehungsweise fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiter – bis zu einer Höhe von 1.000 Euro monatlich. Der Schutz greift, wenn jemand länger als drei Monate arbeitslos oder länger als 42 Tage arbeitsunfähig ist. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht, Wartezeiten fallen weg.

Der Versicherungsschutz gilt für alle erwerbstätigen Privatkunden, die bei Abschluss mindestens 18 Jahre und höchstens 60 Jahre alt sind. Für Beamte greift das Vorsorge-ABS nicht, ebenso wenig wie für Saisonarbeiter oder speziell projektgebundene Arbeiter, Auszubildende und Wehrpflicht- oder Zivildienstleistende.
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