BCA: „Die Akzeptanzhürden für Honorarberatung sind hoch“
Als oberstes Prinzip einer jeden Finanzberatung sollte gelten, dem Kunden diejenigen Finanz- und Versicherungsprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen. Primäre Vertriebsanreize müssten in den Hintergrund treten. Es ist dennoch völlig legitim, Honorar-Modelle auch für die Finanzwelt zu entwickeln und anbieten zu wollen. Letztlich kommt es stets auf die Qualität der Beratung und weniger auf die Vergütungsform an. Finanzvermittler sind im Interesse ihrer Kunden tätig und zur objektiven Aufklärung verpflichtet. Der Kunde kann erwarten, dass seine Vorstellungen objektiv in seinem Sinne umgesetzt werden.
Doch auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen jetzt klarer sind: Die Honorarberatung führt hierzulande immer noch ein Nischendasein. Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest wäre rund ein Drittel der Deutschen bereit, für eine Beratung direkt ein Honorar zu zahlen. Allerdings wäre vor drei Jahren noch über die Hälfte dazu bereit gewesen.
Ein wesentliches Problem sind Fälle, in denen es nach einer Beratung zu keinem Abschluss kommt, aber die Gebühr fällig wird. Das ist dem Kunden nur schwer zu vermitteln. Anders als in anderen europäischen Ländern sind die Anleger hierzulande provisionsbasierte Vergütungen gewohnt und würden die Finanzberatung als kostenlos wahrnehmen. Die Akzeptanzhürden für eine Honorarberatung sind entsprechend hoch.
Kritisch sieht die BCA den Gesetzentwurf hinsichtlich der Einführung neuer Begrifflichkeiten für die honorarbasierte Anlageberatung bei Finanzinstrumenten, die von denen für den Versicherungsbereich abweichen. Hier ist klar, dass der Vertreter im Lager der Gesellschaften steht, während Makler und Berater dem Kunden zugeordnet werden. Die Schaffung eines neuen „Finanzanlagenvermittlers“ und „Honorar-Anlageberaters“ verwässert das Berufsbild des Vertreters und des Maklers und sorgt für Unklarheiten beim Kunden. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.
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