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BdV-Chef warnt „Die Riester-Garantie gilt eigentlich nicht“

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Das ist alles gut und richtig so, auch wenn diejenigen, die diese Schreiben formulieren zuweilen weniger die Verständlichkeit im Sinn haben, als nur das Ziel, irgendwie diesen Informationspflichten nachzukommen. Leider ist das Ergebnis daher oft unverständlich und es gibt zu viele Informationen, die eigentlich überflüssig sind und von den relevanten Dingen ablenken.

Was aber bei der Lebensversicherung fehlt: Ein Warnhinweis, dass man auch hier Verluste machen kann. Und das sogar bei der Riester-Rente!

Richtig offenbar wurde das jetzt durch eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Die wollten nämlich wissen, ob bei Lebensversicherungen auch die garantierten Leistungen gekürzt werden können, wenn es dem Unternehmen nicht so gut geht. Die Antwort ist „Ja“, das können die Unternehmen, wenn die BaFin mitzieht. Und dann wollten die Grünen noch wissen, ob die Kunden bei Vertragsabschluss darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass da ein Verlust entstehen kann. Hier ist die Antwort „Nein“, da gibt es keine Informationspflicht.

In Ordnung ist das nicht. Besonders bei so etwas Wichtigem sollte eigentlich eine Warnung erfolgen.

Noch nicht einmal der Beitragserhalt ist gegeben

Und weil die versicherungsförmigen Riester-Renten nach den gleichen Regeln wie die anderen Angebote der Versicherer geführt werden, müsste also eigentlich auch bei jeder Riester-Rente deutlich informiert werden.

Das könnte dann so heißen wie: „ACHTUNG RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN IHRER RIESTER-RENTE: Auch wenn der Gesetzgeber eigentlich gefordert hat, dass bei der Riester-Rente eine besonders gute Garantie gilt, trifft das bei ihrem Vertrag nicht zu. Denn, wenn es dem Unternehmen schlecht geht, dann kann auch die Garantie ihrer Riester-Rente beschnitten werden, dass noch nicht einmal der Beitragserhalt gegeben ist. Auch, wenn das dem Riester-Gesetz widerspricht, ist das dann leider so. Wir hoffen sehr, dass im Fall der Fälle, dann Ihr Vertrag trotzdem noch als Riester-Rente anerkannt wird. Ansonsten müssten Sie dann ja auch noch die ganzen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, weil es ja dann keine Riester-Rente mehr ist. Aber wir glauben ganz fest daran, dass diese Situation nicht eintritt“.

Dass das alles nicht nur theoretisch ist, das sehen heute schon sehr viele Kunden. Denn der (dem Grunde nach) garantierte und verfassungsrechtliche Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist ja heute schon stark gemindert – nur begründet mit einer vermeintlichen Schwäche der Unternehmen. Der Kunde bekommt weniger Geld, aber dem Aktionär geht’s gut. Der bekommt dann schon mal Rekorddividenden. Und der Aktionär wird sogar noch vor der Verlustgefahr seines Investments gewarnt.

PS: Ich glaube zwar nicht, dass im Falle einer geminderten Garantie dem Vertrag die Riester-Fähigkeit rückwirkend (womöglich nur teilweise) aberkannt würde, vermutlich geht das schon wegen Treu-und-Glauben nicht. Aber das müsste noch mal genau geprüft werden.

Der Artikel wurde DAS INVESTMENT.com freundlicherweise vom BdV zur Verfügung gestellt. Das Original finden Sie auf der BdV-Homepage in der Kolumne „Kleinleins Klartext“ oder unter diesem Link

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