Riester-Rente BdV fordert Provisionsdeckel und Ende des Verrentungszwangs
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums (BMF), den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken, wurde nun im Bundesgesetzesblatt verankert. Daraufhin veröffentlichte der Versichererverband GDV gestern eine Stellungnahme. Darin sprach der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen unter anderem von einer „Defacto-Beerdigung der Riester-Rente“ und forderte eine Teilreform der staatlich geförderten Altersvorsorge, die noch in dieser Legislaturperiode erfolgen und die 100-prozentigen Beitragsgarantien abschaffen sollte (DAS INVESTMENT berichtete).
Nun meldet sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV) zu Wort. Auch die Verbraucherschützer sehen in der Absenkung des Höchstrechnungszinses den sicheren Tod der Riester-Rente. Allerdings moniert Kleinlein die Ausführungen des GDV-Chefs, der das Problem nur bei künftigen Neuverträgen sieht. Durch die Zinssenkung gehe es oft auch an die garantierten Rentenfaktoren und damit an die Rentenhöhen, so Kleinlein. Denn die Versicherer hätten sich bei vielen Tarifen im Kleingedruckten vorbehalten, bei solchen Zinssenkungen die garantierten Renten zu Rentenbeginn zu kürzen. Lediglich Rentenverträge, die schon in der Auszahlung sind, erwartet laut Kleinlein keine Kürzung.
Dass die Kapitalgarantie bei Riester-Renten aufgeweicht werden soll, sieht Kleinlein zwar ein. Doch dann müsse dringend auch der Verrentungszwang fallen, fordert er.
Zudem führe ein niedrigerer Rechnungszins für die gleiche versicherte Leistung zu deutlich höheren Beiträgen, so der BdV-Chef weiter. „Und da sich die Provisionen an den Beiträgen orientieren, steigen dann auch die Provisionen für Neuabschlüsse deutlich an“, schreibt er und verweist auf einen Beispielfall, in dem es um eine Provisionssteigerung von 30 Prozent geht – bei gleicher garantierter Leistung. „Deshalb brauchen wir endlich einen Provisionsdeckel“, erklärt Kleinlein.
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