BdV Senkung des Höchstrechnungszinses gefährdet Vorsorge
Für Versicherungskunden können sich Altersvorsorgeverträge sogar zu einem Verlustgeschäft entwickeln. „In vielen Fällen würden zukünftig die garantierten Kapitalsummen geringer sein als das, was in den Vertrag eingezahlt wird“, warnt Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die Senkung des Rechnungszinses wirkt sich dabei neben den klassischen Verträgen mit Garantiezins auch auf viele neuartige Tarife negativ aus. Zuweilen sind sogar Bestandsverträge betroffen, die nachträglich eine Schlechterstellung erfahren, etwa die Renten von Verträgen im Tarif „Perspektive“ der Allianz.
Als ein gravierender Effekt dieser Zinssenkung sind zudem sozialpolitische und gesamtgesellschaftliche Verwerfungen zu befürchten. „Sowohl die Bereitschaft als auch die Möglichkeiten für Eigenvorsorge werden durch die Zinssenkung deutlich geschwächt“, betont Kleinlein. Von der Senkung des Höchstrechnungszinses sollte das Bundesfinanzministerium daher absehen und über gebotene Alternativen nachdenken. „Das Kurieren an Einzelsymptomen würde nur die Versicherungskunden schlechterstellen, ohne die Versicherungsunternehmen nachhaltig zu entlasten", erklärt Kleinlein.
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