BDV teilt aus „Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug“
Der Bund der Versicherten (BDV) ist für seine forsche Vorgehensweise gegen die deutsche Assekuranz bekannt – und wird seinem Ruf erneut gerecht: „Die Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug“, wettert Vorstandssprecher Axel Kleinlein und verweist auf die jüngst vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichten Stornoquoten.
„Die meisten Versicherten zahlen drauf“
Storno sei Standard – das gelte insbesondere bei langlaufenden Lebensversicherungsverträgen, bei denen Kündigungen der Normalfall seien, heißt es vom BDV. So sei die Stornoquote laut GDV-Bericht „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2020“ leicht auf 2,68 Prozent gestiegen. Bei dieser Quote seien von 100 heute abgeschlossenen Verträgen nach zehn Jahren noch etwa drei von vier ungekündigt, nach 25 Jahren seien es etwa 50 Prozent und nach 40 Jahren bleibe rund ein Drittel übrig, rechnet der BDV vor.
„Die Versicherer sind nicht in der Lage, vernünftige, langlaufende Verträge anzubieten. Die einzigen, die vom Abschluss profitieren, sind die Vermittler und Versicherer selbst. Die meisten Versicherten zahlen drauf“, kritisiert Kleinlein.
Hallo, Herr Kaiser!
Hohe Stornoquoten bei Run-Off-Gesellschaften
Die individuellen Stornoquoten seien bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich, räumt der BDV ein. Überdurchschnittlich hoch ist sie laut Verbandsangaben bei Run-off-Gesellschaften wie der Frankfurter Leben oder der Nürnberger Beamten Versicherung liege sie bei 5,05 und 6,01. In den ersten 25 Jahren würden bei diesen Gesellschaften 75 beziehungsweise 80 Prozent der Versicherten den Vertrag gekündigt haben, teilt der BDV mit.
Für ein langlaufendes Produkt, das den Ruhestand absichern solle, sei das ein Armutszeugnis. Mit einer Lebensversicherung in Rente zu gehen, sei in der Praxis die absolute Ausnahme, urteilt Kleinlein, der zudem auf die angespannte Lage der Versicherer verweist. Dabei beruft er sich auf den aktuellen Solvenzbericht (SFCR), den der BDV in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Zielke Consult veröffentlicht hatte.