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BdV und AfW fordern Wechselrecht Vermittler sollen Lotsen bei Run-Offs werden

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Gute Gründe gegen Kündigung

Gegen eine normale Kündigung spricht zudem, dass den Kunden Geld verloren gehe, rechnet Versicherungsmathematiker Kleinlein vor: „Bei einer Kündigung behält das Unternehmen viel Geld ein, das als noch nicht ausgeschüttete Überschüsse in zusätzlichen Reservetöpfen schlummert“, erklärt Kleinlein. Und weiter: „Auch in den Bewertungsreserven und den Zinszusatzreserven liegen derzeit Milliarden, die den kündigenden Versicherten vorenthalten werden können.“ 

Ein ebenso wichtiger Posten sind Abschluss- und Vertriebskosten, die noch nicht durch die Beitragszahlungen getilgt sind. Diese Vergütung steht nach Ansicht der beiden Verbandschefs den Vermittlern zu, die den Kunden wie ein Lotse zu einem neuen Anbieter geleiten. Durch das Weitergeben der ausstehenden Abschlusskosten könnte der neue Versicherer einen Berater belohnen, der ihm den Altvertrag vermittelt hat. Insbesondere bei älteren Verträgen seien auch Honorare denkbar, so AfW-Vorstand Wirth. 

Doch die beiden Verbände wollen nicht nur unabhängige Vermittler und Berater fördern. Einig sind sie sich auch in dem Ziel, die Rechte der Versicherten zu verbessern, die laut Kleinlein „zuvor zur Ware degradiert wurden“. Außerdem sei der Wettbewerb unter den Versicherern zu stärken. Denn die Run-Off-Plattformen betreiben kein Neugeschäft mehr: „Die Verbraucher müssen hinnehmen, dass ihre Verträge von einem Unternehmen weiterverwaltet werden, das keinem Wettbewerb mehr ausgesetzt ist.“

Außerordentliches Wechselrecht

Laut Kleinlein zeigen Erfahrungswerte, dass die Verträge im Run-Off auch finanziell schlechter gestellt werden – beispielsweise bei der Überschussbeteiligung. „Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben.“ Die Lösung für all diese Probleme präsentiere das gemeinsame Forderungspapier mit einem außerordentlichen Wechsel- und Kündigungsrecht: Die Police wird entweder an ein neues Unternehmen weitergereicht oder gekündigt, wobei der Kunde dann den sogenannte Run-Off-Übertragungswert erhält.

Dieser von AfW und BdV in die Diskussion eingebrachte Zahlbetrag umfasst neben dem Garantie- und Überschussguthaben des Versicherten auch Anteile an der Zinszusatzreserve und den Schlussüberschüssen sowie der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattungen und den Bewertungsreserven. Mit diesem „fairen Übertragungswert“ könne das „Know-how unabhängiger Vermittler genutzt werden, um die besten Lösungen für die Versicherten bei einem Run-Off zu finden“, betont AfW-Vorstand Wirth.

Das von den zwei ungleichen Partnern vorgestellte Konzept soll somit bezwecken, dass „Verträge, die ansonsten nur durch Kündigung beendet werden könnten, leichter und wirtschaftlich vorteilhafter fortgesetzt werden“, ergänzt Kleinlein vom BdV. „Und es entsteht ein Wettbewerb zwischen Run-Off-Plattformen untereinander und mit anderen Versicherungsunternehmen, die die Verträge aufnehmen wollen.“ Die Versicherten müssten in der Folge nicht mehr auf Geld verzichten, das ihnen eigentlich zustehe.

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