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BDVM-Stellungnahme Ein Provisionsdeckel träfe Makler besonders hart

Reichstagsgebäude in Berlin: Der vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf zum so genannten Provisionsdeckel sorgt für Widerspruch beim Koalitionspartner. Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnen die Pläne bislang ab.
Reichstagsgebäude in Berlin: Der vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf zum so genannten Provisionsdeckel sorgt für Widerspruch beim Koalitionspartner. Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnen die Pläne bislang ab. | Foto: Philipp Wiatschka / pixelio.de

„Gut gemeint, ist nicht gut gemacht“, betitelt der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) seine aktuelle Stellungnahme zu einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Darin geht es um den Plan, die Abschlussprovisionen beim Vertrieb von Restschuld- und kapitalgedeckten Lebensversicherungen in Deutschland zu deckeln.

Im Gegensatz zu anderen Branchenverbänden wie dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute oder Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, die einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung grundsätzlich ablehnen, war der BDVM „nicht grundsätzlich gegen eine Deckelung von Provisionen“. Bedingung sei der sogenannte atmende Deckel.

Diese Idee geht auf Frank Grund zurück. Der Exekutivdirektor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte vorgeschlagen, die Abschlussprovisionen auf 25 Promille zu beschränken. Weitere 15 Promille könnten Vermittler bei der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien im Sinne der Verbraucher erhalten.

Jungmakler würden benachteiligt

Doch der aktuell vorgelegte Entwurf sei „bezüglich des erweiterten Vergütungskorridors von 1,5 Prozent vollständig missglückt“, kritisiert Hans-Georg Jenssen. Außerdem benachteilige der zweistufige Ansatz zur Begrenzung der Provisionen insbesondere junge Versicherungsmakler, so der Geschäftsführende BDVM-Vorstand weiter.

Hans-Georg Jenssen, BDVM

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Jenssen erkennt sogar eine „Markteintrittsbarriere für Vermittler, die erstmals mit einem Versicherer zusammenarbeiten wollen“. Diese Neueinsteiger könnten in der Regel nämlich nicht auf positive Ergebnisse in der Vergangenheit verweisen. Laut Jenssen wäre daher die Vergütung für Jungmakler auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt.

Gerechtfertigt sei das auf der Grundlage des Evaluierungsberichts zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aber keineswegs. Demnach sanken die realen Zahlungen an Versicherungsmakler und Mehrfachvermittler um 7,21 Prozent, die an Ausschließlichkeitsvermittler hingegen nur um 2,89 Prozent.

Verbraucherschutz sieht anders aus

„Die Stellung des Versicherungsnehmers insgesamt – und vor allem die des Verbrauchers – wird am besten gestärkt, wenn man den treuhandähnlichen Bundesgenossen des Versicherungsnehmers, den Versicherungsmakler, stärken würde“, erklärt Jenssen. Der Provisionsdeckel schwäche aber gerade diesen „treuhandähnlichen Sachwalter des Kunden“.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf steige laut Jenssen sogar die Gefahr, dass der Berufsstand des Versicherungsmaklers „auf kaltem Wege bei Lebensversicherungen im Privatkundengeschäft abgeschafft wird“. Da aber nur unabhängige Vermittler „aus der Breite des Marktes“ beraten, steht für ihn fest: „Echter Verbraucherschutz sieht anders aus.“

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