Beerdigungskosten: Angehörige in der Pflicht

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Hat der Verstorbene nicht selbst vorgesorgt, müssen Ehepartner, Kinder oder Geschwister ran, weiß Walter Capellmann. „Die Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten gilt auch bei zerrütteten Familienverhältnissen und auch dann, wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind“, so der Hauptbevollmächtigte der Monuta Versicherungen in Deutschland.
„Man hört immer wieder von Fällen, bei denen Kinder völlig überraschend die Bestattungskosten eines Elternteils übernehmen müssen, obwohl sie seit Kindesalter keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatten“, so Capellmann weiter. Aber die Rechtslage ist eindeutig: Volljährige leibliche Kinder sind für die Bestattung ihrer Eltern verantwortlich. Auch die finanzielle Situation der Angehörigen entbindet nicht von dieser Verpflichtung. Notfalls müssen sie auf Sozialhilfe zurückgreifen.
Diese Versorgungslücke kann mit einer Sterbegeldversicherung geschlossen werden. Einerseits können Eltern eine Trauerfall-Vorsorge abschließen, um ihren Kindern im Fall der Fälle nicht finanziell zur Last zu fallen. Andererseits können aber auch Kinder eine solche Versicherung im Namen ihrer Eltern abschließen.
„Man hört immer wieder von Fällen, bei denen Kinder völlig überraschend die Bestattungskosten eines Elternteils übernehmen müssen, obwohl sie seit Kindesalter keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatten“, so Capellmann weiter. Aber die Rechtslage ist eindeutig: Volljährige leibliche Kinder sind für die Bestattung ihrer Eltern verantwortlich. Auch die finanzielle Situation der Angehörigen entbindet nicht von dieser Verpflichtung. Notfalls müssen sie auf Sozialhilfe zurückgreifen.
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