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Bernd Raffelhüschen „Bei Altersvorsorge ist mehr Eigenverantwortung gefordert“

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Riester-Rente erfüllt sozialpolitische Aufgaben

Joachim Reinke, Union Investment

Insgesamt 42 Prozent der Riester-Berechtigten haben mittlerweile einen Vertrag und können damit ihre gesetzliche Rente im Durchschnitt um 14 Prozent des letzten Bruttoeinkommens aufstocken. Dies sorgt im Durchschnitt dafür, dass sie ihren Lebensstandard sichern können. Von der zusätzlichen Vorsorge profitieren Menschen aller Einkommensschichten. Insbesondere Niedrigverdiener werden vergleichsweise überproportional gefördert.

Die Beteiligung von Frauen sowie der 20- bis 34-Jährigen an der Riester-Rente ist mit 57 Prozent beziehungsweise 43 Prozent relativ hoch. Frauen erzielen mit der staatlich geförderten Vorsorge eine Ersatzquote von 16 Prozent und liegen damit sogar deutlich über der Quote der Männer, die auf durchschnittlich 9 Prozent kommen. „Die Studie zeigt, dass das System der Riester-Rente sozialpolitisch an der richtigen Stelle ansetzt“, betont Reinke.

>>Vergrößern! Grafik: Union Investment

Die bAV ist in der zweiten Schicht der Vorsorgeweg mit der zweithäufigsten Beteiligung. Rund 19 Prozent der 20- bis 65-Jährigen haben hierüber Ansprüche und können damit 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ersetzen. Wie die aktuelle Studie allerdings zeigt, ist die Verbreitung sehr unterschiedlich. Denn die bAV wird überwiegend von größeren Unternehmen mit entsprechend hohem Lohnniveau aktiv angeboten.

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Das Ergebnis: Während bei den Menschen mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 2.000 Euro rund 41 Prozent eine betriebliche Absicherung haben, sind es bei einem Einkommen von monatlich unter 1.100 Euro nur noch knapp 3 Prozent. Auch jüngere Personen (3 Prozent) und Frauen (15 Prozent) verfügen seltener über eine betriebliche Absicherung. „Mit diesen Zahlen wird noch einmal sehr deutlich, dass die bAV zwar eine gute Vorsorgeform ist. Jedoch erreicht sie nicht alle Bevölkerungsschichten“, bemängelt Reinke.

Gutverdiener müssen in 3. Schicht vorsorgen

Obwohl die Menschen mit Ansprüchen aus Schicht 1 und Schicht 2 im Durchschnitt gut versorgt sind, gilt dies nicht für jeden. So können gut verdienende Personen aufgrund ihrer großen Lücke aus Schicht 1 trotz privater Vorsorge in der zweiten Schicht nur 56 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen. Sie müssen daher noch Geld in der dritten Schicht zurücklegen. Unabhängig vom Einkommen gilt hierbei die Erkenntnis: Wer über alle drei Schichten vorsorgt, ist mehr als ausreichend abgesichert und erreicht eine durchschnittliche Ersatzquote von insgesamt 80 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

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