DAS INVESTMENT: Die geplante Aktivrente ist ein zentrales Reformprojekt der Bundesregierung und soll ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sie erlaubt Rentnern, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur gesetzlichen Rente hinzuzuverdienen, um längeres Arbeiten attraktiver zu machen und den Fachkräftemangel abzumildern. Gibt es da keine rechtlichen Bedenken?

Michael Fuhlrott: Die steuerliche Privilegierung allein für Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen, da sie andere Arbeitnehmergruppen wie etwa Frührentner, die ebenfalls hinzuverdienen wollen, hiervon ausnimmt. Daher bedarf diese Regelung eines sachlichen Grundes. Eine solche Rechtfertigung müsste sehr gut begründet sein, etwa mit dem Ziel, die Erwerbstätigkeit Älterer zu fördern oder mit besonderen arbeitsmarktpolitischen Vorteilen. Ob das vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist aber offen. Daher ist hier juristisch Vorsicht geboten, auch wenn ich im Ergebnis die Schaffung der Aktivrente verfassungsrechtlich als möglich ansehe.