Bei falscher Belehrung
Lebensversicherungen auchnachKündigungnochwiderrufbar
Viele Kunden einer Lebensversicherung kündigen ihren Vertrag frühzeitig, bevor er seine Laufzeit vollendet hat. Was viele nicht wissen: Auch nach einer Kündigung kann man noch Widerspruch einlegen und so zusätzlich zum Rückkaufswert die gezahlten Prämien fast vollständig zurückerhalten.