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Bei Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung Bafin verlangt von N26 mehr Sicherungsmaßnahmen

Sitz der Finanzaufsicht Bafin in Frankfurt am Main
Sitz der Finanzaufsicht Bafin in Frankfurt am Main | Foto: Kai Hartmann Photography / Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erwartet von der N26 Bank mehr Engagement bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In einer Veröffentlichung vom Montag hat die Finanzaufsicht daher das Berliner Fintech aufgefordert, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Anordnung ergeht auf Grundlage Paragraf 6 Absatz 8 und Paragraf 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG).

Im Einzelnen ordnet die Bafin an, dass N26 Rückstände im EDV-Monitoring abarbeiten,    Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen muss sowie eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden neu zu identifizieren hat. Diese Maßnahmen müssen jeweils innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden. Zudem muss das Berliner Fintech personell und in der technisch-organisatorischen Ausstattung nachbessern, um ihre geldwäscherechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund Paragraf 57 GwG.

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Es ist nicht das erste Mal, dass die Bafin der Digital-Bank auf die Finger klopft. Im Sommer 2018 erfolgte eine Sonderprüfung der Aufsicht in den Büroräumen vor Ort. Im vergangenen Oktober untersucht die Bafin das Verfahren zur Kontoeröffnung beim Berliner Fintech. Testern im Auftrag der „Wirtschaftswoche“ war es gelungen, Konten mit gefälschten Pässen zu eröffnen.

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