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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Beipackzettel für Fonds und Lebensversicherungen EU-Parlament stimmt PRIIP-Verordnung zu

Mit der Verordnung zu Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIP) erweiterten die EU-Behörden die Regelung, die ursprünglich nur für Investmentprodukte gelten sollte, nun auch auf die Kapitallebensversicherungen. Jeder Privatanleger, der ein PRIIP kauft, soll künftig ein dreiseitiges Informationsblatt, das sogenannte Key Information Document (KID) erhalten. Nun stimmte das EU-Parlament der Verordnung zu.

Stimmt auch der EU-Ministerrat zu, wird die europäische Aufsichtsbehörde für die Versicherungswirtschaft EIOPA zusammen mit der Wertpapier-Aufsicht ESMA und der Banken-Aufsicht EBA die Ausgestaltung der KIDs im Detail festlegen. Als Blaupause wird das schon existierende, allerdings zweiseitige KID für Investmentfonds dienen. Für die Umsetzung dieses Planes haben die drei Behörden zwei Jahre Zeit.

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