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Beipackzettel für mehr Durchblick So sehen die PIB für Riester- und Rürup-Rente aus

Fragment eines Muster-Beipackzettels für Riester- und Rürup-Produkten
Fragment eines Muster-Beipackzettels für Riester- und Rürup-Produkten | Foto: GDV

Bei den Fonds gibt es sie längst, nun halten sie auch Einzug bei Versicherungen: Die Produktinformationsblätter (PIB), auch Beipackzettel genannt. Anbieter von Riester- und Rürup-Produkten müssen ihren Kunden künftig die PIBs zur Verfügung stellen. Damit sollen Versicherte die Angebote besser miteinander vergleichen können, erklärt der Versichererverband GDV und zeigt, worauf es bei den Beipackzetteln ankommt.

Die PIB gibt es gleich in doppelter Ausführung: Als Muster-PIB für einen kinderlosen, unverheirateten Musterkunden und als individuelles PIB, das auf den Kundendaten (Familienstand, Alter, vereinbarte Beitragshöhe und Vertragslaufzeit) basiert. Das Muster-PIB müssen Unternehmen für jedes aktuell erhältliche Riester- beziehungsweise Basisrentenprodukt erstellen und auf der Internetseite veröffentlichen. Das individuelle PIB erhalten Kunden vor Vertragsabschluss.

Gesetzgeber gibt Berechnung vor

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Form, Inhalt und Berechnungsmethoden sind bei beiden PIB vom Gesetzgeber bis ins Detail vorgegeben. Durch die einheitliche Gliederung soll die Vergleichbarkeit der Konditionen deutlich erleichtert werden.

Wie ein PIB aussehen und welche Informationen es enthalten muss, zeigt der GDV auf seiner Homepage

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