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Beipackzettel zu optimistisch Priips: EU-Kommission blitzt im Wirtschaftsausschuss ab

Bereits zum 31. Dezember sollen Produktanbieter die Vorschriften der Priip-Verordnung umgesetzt haben. Welche Vorschriften das genau sein werden, ist allerdings noch unklar. Die EU-Kommission legte dem Wirtschaftsausschuss kürzlich ihren Vorschlag zur Gestaltung der Produktinformationsblätter, der sogenannten KID (Key Information Document, auch als Beipackzettel bezeichnet) vor. Nun lehnte der Ausschuss diese Durchführungsbestimmungen einstimmig ab.

Die Durchführungsbestimmungen regeln unter anderem, wie die Beipackzettel gegliedert und wie Produktrisiken und Erträge präsentiert werden sollen. Bei den beiden letzteren Punkten fanden die Ausschuss-Mitglieder im EU-Kommissions-Vorschlag jedoch deutliche Schwächen. 

Die Ausschuss-Mitglieder halten die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Standards für „irreführend“. Die Ertragsprognosen seien unrealistisch und würden in vielen Fällen zu optimistisch ausfallen, zitiert das Versicherungsjournal  den EU-Abgeordneten Sven Giegold (Bündnis 90/Die Grünen). „Genau gesagt würden die im zukünftigen Informationsblatt enthaltenen Prognosen für viele Anlageprodukte einen Gewinn ausweisen, während die Anleger in der Realität einen Verlust erlitten hätten“.

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