Beispielrechnung Wie die Reform der Investmentsteuer Privatanleger belastet
Altfonds gelten ab 2018 als Neuanschaffung
Das heißt für alle vor 2009 erworbenen Fondsanteile, dass sie vom Finanzamt so behandelt werden, als ob sie am 1. Januar 2018 angeschafft wurden. Mit anderen Worten: Nur noch bis Ende 2017 können sie steuerfrei mit Gewinn veräußert werden. Denn alle Wertzuwächse ab Anfang 2018 sind bei späterer Veräußerung steuerpflichtig.
Um diese Kappung des Bestandsschutzes auszugleichen, wird zwar ein Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger eingeführt. Doch der Fiskus würde auch unserem Musterkunden tief in die Tasche greifen, sobald er mit seinen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro pro Ehepaar ausreizt.
Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne
Wenn der Musterkunde sein Geld weitere sieben Jahre per Index-Investment für sich arbeiten ließe, wären bei einem unterstellten 8-prozentigen Dax-Jahreswachstum aus seinen heutigen 213.784,04 Euro am 4. Januar 2023 exakt 366.425,85 Euro geworden. Allein in den letzten fünf Anlagejahren entstanden von 117.046,77 Euro.
Dieser Betrag ist Grundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuer auf den Ertrag, der den Freibetrag von 100.000 Euro überschreitet: Auf 17.046,77 Euro werden demnach 25 Prozent (4.261,69 Euro) Abgeltungssteuer fällig. Hinzu kommen 383,55 Euro Kirchensteuer und 234,39 Euro Solidaritätszuschlag. Zusammen sind somit 4.879,63 Euro zu zahlen.
Beispielrechnung für die Anlage von 100.000 Euro in ein Dax-Investment am 30. Dezember 2008:
Berechnung der Steuerlast
zu versteuernder Teil des Veräußerungsgewinns | 17.046,77 Euro |
- 25 Prozent Abgeltungssteuer | 4.261,69 Euro |
- 9 Prozent Kirchensteuer | 383,55 Euro |
- 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag | 234,39 Euro |
= Teil-Veräußerungsgewinn nach Steuer | 12.167,13 Euro |