Private Krankenversicherung (PKV) Beiträge im PKV-Standardtarif steigen ab 1. Juli
Zum 1. Juli steigen die Beiträge im Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) für Personen ohne Beihilfe auf durchschnittlich 390 Euro im Monat. Für Männer ist das nach Angaben des PKV-Verbands die erste Beitragserhöhung seit drei Jahren, bei Frauen seit fünf Jahren. Insgesamt sind rund 47.500 Personen im Standardtarif versichert. Das entspricht 0,5 Prozent der rund 8,7 Millionen PKV-Vollversicherten.
Die Leitungen im Standardtarif sollen mit denjenigen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein. In der GKV steigen die Beiträge für die meisten Versicherten jedes Jahr aber von allein, weil sie von jedem Lohn- oder Rentenzuwachs direkt abgezogen werden. Der PKV-Beitrag hingegen darf immer erst zeitverzögert an den tatsächlichen Kostenanstieg angepasst werden.
Gesetzliche Regeln für PKV-Beiträge
Für den Beitrag im Standardtarif gibt es gesetzliche Regeln. Demnach muss er neu berechnet werden, wenn beispielsweise die Leistungsausgaben von der bisherigen Beitragskalkulation abweichen. Der hierfür zu überschreitende Schwellenwert von 5 Prozent sei aber so starr, dass es jahrelang keine Beitragsanpassung gebe und sich die Kostenanstiege aufstauen, was zu einem spürbaren Beitragssprung führe.
Gestiegen seien Ausgaben für medizinische Leistungen unter anderem wegen des medizinisch-technischen Fortschritts: Durch neue Diagnose- und Behandlungsmethoden können viele Krankheiten früher erkannt und oft besser geheilt werden. Das erhöht die Lebensqualität und Lebenserwartung für alle. Gleichzeitig ist dieser Fortschritt mit höheren Kosten verbunden, heißt es hierzu vom PKV-Verband.
Auch Mini-Zinsen spielen Rolle
Zudem seien die Leistungsausgaben aufgrund mehrerer Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren gestiegen. So wurde etwa der Heilmittelkatalog preislich angehoben und die Höchstsätze für zahntechnische Leistungen ausgeweitet. Da sich der Leistungsanspruch im PKV-Standardtarif an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, hätten diese Reformen auch für die PKV-Kunden direkte Auswirkungen.

Neben den gestiegenen Leistungsausgaben hat auch die Höhe der Zinseinnahmen wesentlichen Einfluss auf den Beitrag: Der Standardtarif bildet für die im höheren Alter steigenden Gesundheitskosten eine kapitalgedeckte Vorsorge mit Zins und Zinseszins. Nach einem Anstieg der Leistungsausgaben muss bei jeder Neukalkulation auch diese Vorsorge entsprechend angepasst werden, damit die lebenslange Leistungsgarantie auf dem gestiegenen Kostenniveau abgesichert ist.
Standardtarif-Beiträge langsamer
Auch nach der aktuellen Beitragserhöhung steigen die Beiträge im PKV-Standardtarif langfristig aber langsamer an als in der GKV: Von 2011 bis 2021 waren es durchschnittlich 2,1 Prozent pro Jahr, während sie in der GKV um 3,3 Prozent angestiegen sind. In diesem Zeitraum stieg die Durchschnittsrente in Deutschland sogar um mehr als 4 Prozent pro Jahr, betont der PKV-Verband.
Denn beim Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif. Deswegen prüft der PKV-Verband auf Grundlage der Daten der einzelnen Versicherungsunternehmen zum Versichertenbestand und zu den Versicherungsleistungen, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist. Ist dies der Fall, berechnet der Verband für jeden Jahrgang den notwendigen Beitrag für einen Neuversicherten.
Immer unter dem GKV-Höchstbeitrag
Auf Basis dieser Kalkulation berechnen die einzelnen Versicherungsunternehmen für jeden Versicherten den individuellen Beitrag – unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und der unternehmensindividuellen Verwaltungskosten. Der PKV-Verband führt also die grundsätzliche Berechnung durch und liefert die Datenbasis.
Für die Versicherten gilt grundsätzlich immer die Garantie, dass der Beitrag im Standardtarif nicht höher ist als der Höchstbeitrag in der GKV. Im Jahr 2021 sind das rund 706 Euro. Für Eheleute und Lebenspartner liegt die Grenze bei 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags, wenn ihr Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt.
Rentenempfänger erhalten zudem pro 1.000 Euro Rente monatlich 78 Euro Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Mit einem Durchschnittsbeitrag von 390 Euro im Monat bleibe der Standardtarif laut PKV-Verband „auch nach der Beitragserhöhung eine sehr gute Alternative für langjährig Privatversicherte.“ Der PKV-Verband setze sich daher weiter dafür ein, das Angebot des Standardtarifs auch für Privatversicherte zu öffnen, die erst ab 2009 in die PKV eingetreten sind.