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Verbraucherschützer warnen Beitragsentlastungstarife in der PKV lohnen sich nicht

Das VZHH-Gebäude
Das VZHH-Gebäude: Die Verbraucherschützer raten von Beitragsentlastungstarifen in der PKV ab. | Foto: VZHH

In der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter. Da die Einkünfte vieler Menschen bei Renteneintritt sinken, stellt dies für viele ältere Versicherte ein Problem dar. Sogenannte Beitragsentlastungstarife sollen Abhilfe schaffen, denn damit können Versicherte Geld dafür ansparen, um die hohen Beitragssteigerungen im Rentenalter abzumildern.

In den Jahren mit besserem Einkommen leisten die Versicherten Zusatzzahlungen, damit ihre Beitragserhöhungen im Rentenalter weniger hoch ausfallen. Es handelt sich im Grunde also um eine Art Sparvertrag beziehungsweise Rentenversicherung, die im Alter eine monatliche Rente auszahlt, die mit den PKV-Beiträgen verrechnet wird. Dieses Modell hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) jedoch mehrere Tücken.

  • Der Vertrag ist laut VZHH ziemlich teuer und das für die Beitragsentlastung angesparte Kapital wird nur sehr niedrig verzinst. Außerdem unterstelle die Versicherung „Methusalem-Lebenserwartungen“, so dass die meisten Verbraucher das eingezahlte Geld nicht mehr wieder herausbekommen würden.
  • Wechselt der Versicherte zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung, werde das angesparte Geld meist nicht ausgezahlt. Auch wenn der Versicherte vor oder kurz nach Beginn der Auszahlungen stirbt, gehen die Erben nach Angaben der Verbraucherschützer leer aus.
  • Der Beitrag für den Entlastungstarif müsse in der Regel im Rentenalter weitergezahlt werden. „Da fragt man sich: Was soll eine Versicherung, für die man dann, wenn sie auszahlt, gleichzeitig weiter einzahlen muss?“, kommentieren die Verbraucherschützer. Die eigentliche Entlastung bestehe also nur aus der Differenz zwischen dem weiter gezahlten Beitrag und der tatsächlichen Senkung des Krankenversicherungsbeitrages.

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„Sinnvoll kann der zusätzliche Tarifbaustein unter Umständen für privatversicherte Angestellte sein, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen können“, schreiben die Verbraucherschützer. Anderen PKV-Mitgliedern, die mit dem Preis-Leistungsverhältnis ihrer Versicherung unzufrieden sind, empfehlen sie einen Tarifwechsel.

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