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Beitragsschulden in der PKV: Unbedingt noch dieses Jahr versichern

Rolf Rosenbrock ist Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Foto: Paritätischer Gesamtverband
Rolf Rosenbrock ist Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Foto: Paritätischer Gesamtverband
Dazu raten der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK und der Volkssolidarität Bundesverband. „Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf eine bezahlbare Krankenversicherung. Noch bis zum 31. Dezember können bisher Nichtversicherte vom befristeten Schulderlass profitieren. Wir raten den Betroffenen dringend: Melden sie sich bei ihrer letzten Krankenversicherung", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK.

Ihr Kollege vom Volkssolidarität Bundesverband dazu:  „Das Beitragsschuldengesetz bietet die Möglichkeit, in die Krankenversicherung einzutreten, ohne sich neu zu verschulden. Auch Familien, Freunde und Bekannte von Nichtversicherten werden deshalb gebeten, Betroffene auf diese Möglichkeit hinzuweisen", so Präsident Frank-Michael Pietsch.

Gleichzeitig rufen die Verbände dazu auf, die Regelung für den Beitragsschuldenerlass zu entfristen. „Die geringe Beteiligung hat gezeigt, dass die Befristung keine Anreizwirkung hat. Wir brauchen deshalb eine Entfristung der Regelung, um das absurde Anhäufen von Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für allemal zu beenden", so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Hintergrund

Seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht in Deutschland. Menschen, die bisher ohne Krankenversicherung waren, müssen in der Regel alle seit Einführung der Versicherungspflicht aufgelaufenen Beiträge nachbezahlen, selbst wenn sie bis heute keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Mit dem sogenannten Beitragsschuldengesetz, das zum 1. August 2013 in Kraft getreten ist, wurde eine befristete Regelung zum Erlass dieser Schulden getroffen. Diese können Betroffene jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 2013 in Anspruch nehmen.

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