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Belohnung für Betrüger: Wissenschaftler kritisiert Steuerabkommen mit der Schweiz

Bankenhauptstadt Zürich. Quelle: Fotolia
Bankenhauptstadt Zürich. Quelle: Fotolia
Mit der geplanten moderaten Abschlagszahlung würden Steuerbetrüger besser gestellt als ehrliche Bürger, kritisiert Frank Hechtner, Juniorprofessor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Freien Universität Berlin. Denn seinen Berechnungen zufolge wird der Höchstsatz von 41 Prozent äußerst selten fällig.

Denn die Nachzahlungen richten sich einerseits nach der Höhe des hinterzogenen Vermögens und andererseits nach dem Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige den deutschen Staat betrog. Wie hoch der Abschlag genau ist, wird nach einer komplexen Formel berechnet. Hechtner rechnete die Nachbesteuerung für unterschiedliche Szenarien nach und kam zu einem ernüchternden Ergebnis.

Wer sein Schweizer Konto nach dem 31. Dezember 2002 eröffnet hat, werde auf keinen Fall den Höchstsatz zahlen müssen, so der Experte. Bei einem einmaligen Transfer von unversteuertem Schwarzgeld und bei realistischen Renditen werde in der Mehrzahl der Fälle der Mindestsatz von 21 Prozent fällig. Bei ordnungsgemäßer Besteuerung der Einkommen in Deutschland wären die Abzüge weit höher.

Um auf eine Besteuerung von 34 Prozent und mehr zu kommen, müsste sich das hinterzogene Anfangsvermögen in höchstens zehn Jahren um mehr als das 200-fache erhöht haben. Die Höhe des Anfangsvermögens spielt für den durchschnittlichen Steuersatz hingegen keine Rolle: Es macht also keinen Unterschied, ob jemand ein Tausend oder eine Million Euro auf einmal illegal auf ein Schweizer Konto parkte.

Wer sein Geld regelmäßig aus Deutschland in die Schweiz schmuggelte, muss zwar etwas tiefer in die Tasche greifen. Dennoch liegt die durchschnittliche Steuerlast laut Hechtner bei 30 Prozent. Damit 34 Prozent und mehr greifen, müsste die Jahresrendite 56 Prozent betragen oder die regelmäßigen Geldtransfers im Laufe der Zeit enorm gestiegen sein.

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