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Aktualisiert am 11.12.2009 - 17:45 UhrLesedauer: 3 Minuten

"Honorarberatung und sonst nichts? Rote Karte für Herrn Schmidt"

Kommentar von Klaus Gurniak
Im Rahmen der Leseraktion "Honorarberatung, die bessere Finanzberatung?"

Mittlerweile wurde zwar die Homepage geändert, aber der Beispielrechner beginnt weiterhin ab 50.000 Euro. Kunden mit weniger Vermögen haben entweder keine oder kaum Vorteile beziehungsweise rechnen sich für die Quirin Bank nicht.

Wenn man nun weiß, dass durchschnittliche Depotvolumina von Volksbanken und Sparkassen deutlich darunter liegen, führt das zu dem Ergebnis, dass die Masse der Anleger eben kein Anrecht mehr auf eine vernünftige Beratung hat oder eben die anderen Banken und freien Berater sich mit den „Kleinen“ herumschlagen müssen, was jene aber kaum langfristig durchhalten können.
Wenn ein Bundesbank-Direktor Missstände bei bestimmten Bevölkerungsgruppen anprangert, erregt das die Nation. Wenn Karl Matthäus Schmidt von der Quirin Bank die Kunden in reich und arm aufteilt, die „Armen“ (immerhin ist man das per Definition der Quirin Bank schon unter 50.000 Euro freiem Vermögen) nicht will und gleichzeitig verbietet, diese unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beraten, finde ich das persönlich und aus Sicht der Betroffenen viel schlimmer.

Und was bitte soll denn ein Kunde als Honorar bezahlen, wenn er eine Kfz-Versicherung abschließt. Unter 100 Euro wird sich das nicht rechnen. Wird das ein Kunde zahlen wollen, der sich diese Versicherung so gerade leisten kann? Oder gilt auch hier: Pech gehabt, hättest Du mehr Geld, würde ich dich ja beraten. So musst du schauen wo du bleibst.

Solange er zu einem anderen Berater mit anderer Vergütung gehen kann ist dies freie Marktwirtschaft – wenn nicht, ist das diskriminierend. In anderen Branchen gibt es das ja schon. Wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann dann muss man halt auf eine Klage oder einen Verteidiger verzichten. Da kann man dann 100 Mal im Recht sein, da hat man eben Pech gehabt. Wollen wir das jetzt auch im Bereich Finanzdienstleistung?

Ich habe nichts gegen Honorarberatung, aber sie lässt sich – und das haben auch die Honorarberater selber zugegeben – nicht bei jedem und in jedem Fall wirtschaftlich anwenden. Jedenfalls konnte mir noch keiner das Gegenteil beweisen.

Und damit sollte jeder Berater entscheiden können, welches Modell er wann anbietet. Er muss halt nur den Kunden darüber aufklären. Und ein Berater, der halt einfach schlecht berät, wird nicht dadurch besser, dass er sein Vergütungsmodell ändert.

Was allerdings in der Tat ärgerlich ist, dass Banken jede Woche eine neue Sau durchs Dorf treiben, nur nennt man das da Kampagnen-Verkauf. Hierbei wird den Kunden das Produkt verkauft, was sich die Produktmanager-Giftküche neu ausgedacht hat, nur ist dies leider in den meisten Fällen nicht das, was der Kunde eigentlich braucht.

Da diese Wochenangebote meist mit den Top-Provisionen ausgestattet sind, bekommt jeder, der das Pech hat, den Bankverkäufern unter die Augen zu kommen dieses mit den wärmsten Worten empfohlen. Denn kein Berater kann es wagen, seine vorgegebene Verkaufsquote nicht zu schaffen, ansonsten…

Dies würde sicherlich für Banken und Vertriebsgesellschaften keinen Sinn mehr machen, wenn Honorarberatung Standard wäre. Hier gilt es den Spagat zu schaffen, um Kunden vor unnützen oder unpassenden „Sonderangeboten“ zu schützen, aber gleichzeitig ALLEN Kunden den Zugang zu fairer und erstklassiger Beratung zu ermöglichen. Aber so: Rote Karte für Herrn Schmidt.

>> alle Lesermeinungen zum Thema Honorarberatung im Überblick

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