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Aktualisiert am 27.01.2020 - 17:25 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

AfW/File-Kongress 2009: Was wird aus Haftungsdächern?

Der Filekongress 2009 in der Hamburger IHK
Der Filekongress 2009 in der Hamburger IHK

Der File-Kongress (Finance Insurance Law in Europe) 2009 machte die Zukunftsperspektiven der Versicherungs- und Finanzbranche Thema. Rund 30 Referenten sprachen auf der von Professor Dr. Jürgen Simon von der Leuphana Universität Lüneburg initiierten und vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung organisierten Tagung. Regulierung entscheidet: Run auf Haftungsdächer… Ein Schwerpunkt lag auf der Haftungsdachproblematik. Anne-Katrin Schulz, Doktorandin an der Lüneburger Universität, zeigte zwei Szenarien auf, wie sich die seit wenigen Jahren auf dem Markt befindlichen Haftungsdächer abhängig von der Regulierung des Investmentfondsvertriebs voraussichtlich entwickeln werden. Demnach könnte es eine „Renaissance der Haftungsdächer“ dann geben, wenn die bisherige Ausnahmeregelung (gemäß Paragraf 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG), die Investmentfonds nicht unter die Umsetzung der Mifid fallen lässt, gestrichen werden sollte. In diesem Falle benötigen auch die bisherigen Paragraf-34c-Vermittler ein Haftungsdach oder eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut, um weiter Investmentfonds vermitteln zu können. Wie viele dies betrifft, darüber gibt es bislang keine validen Angaben. Schätzungen zufolge verfügt die Hälfte der rund 37.000 im Vermittlerregister erfassten Versicherungsmakler (DAS INVESTMENT.com berichtete) auch über eine 34c-Erlaubnis. Martin Klein, Geschäftsführer des Votum-Verbandes geht von 25.000 bis 30.000 betroffenen Fondsvermittlern aus. …oder letztlich doch bloß Randphänomen? Szenario 2 – laut Einschätzung der Verbände das wahrscheinlichere – geht davon aus, dass Investmentfonds und Beteiligungen auch weiterhin nicht unter den Anwendungsbereich der Mifid fallen, sondern dass sie analog der Regulierung der Versicherungsvermittlung über die Gewerbeordnung reguliert werden. Investmentfondsvermittler würden dann eine gesonderte Lizenz in Form einer Erweiterung der Gewerbeerlaubnis (zum Beispiel durch Schaffung eines neuen Paragraf 34 f Gewerbeordnung) benötigen und müssten wie die 34d-Makler Kriterien wie eine zentrale Sachkundeprüfung, Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung, Registereintrag und Beratungsdokumentation erfüllen. In diesem Szenario blieben die Haftungsdächer auf die Vermittler von Finanzinstrumenten wie Zertifikate oder Anleihen beschränkt, Makler setzten stärker auf fondsgebundene Versicherungen, und aufgrund der anhaltenden Finanzkrise wären Verbraucher weniger bereit, sich auf Finanzinstrumente einzulassen. Schulz stellte die These auf, dass in diesem Szenario nur wenige Haftungsdächer dauerhaft überlebensfähig wären. Grund sind die hohen gesetzlichen Auflagen und der große Administrationsaufwand. Dies wurde in der anschließenden Diskussionsrunde, an der Vertreter dreier Haftungsdächer (Netfonds, Jung, DMS & Cie. und BCA) teilnahmen, jedoch kritisch hinterfragt. Der Status quo: Lediglich 23 der 180 bei der Bafin registrierten Haftungsdächer nehmen überhaupt Makler auf. Die größten Haftungsdächer in diesem Segment sind Jung, DMS & Cie. (563 angebundene Partner), die Partner Bank (471), Infinus (384), IMB (217) und die Fürst Fugger Privatbank (129). Insgesamt sind knapp 2.500 Berater an eines der Maklerhaftungsdächer angebunden – lediglich 5 Prozent der registrierten gebundenen Agenten (DAS INVESTMENT.com berichtete). Überregulierung vermeiden Dass die bislang von der Regulierung nicht erfassten Vertriebsbereiche Geschlossene Fonds und Investmentfonds künftig reguliert werden, scheint der Branche klargeworden zu sein. Unklar ist aber noch, wann und wie. Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, sprach sich in seinem Vortag gegen eine durch die akute Finanzmarktkrise ausgelöste politischen Überregulierung der Branche aus. Noch gebe es keinen Gesetzestext für die Regulierung des Vertriebs von Kapitalanlagen und der Finanzierungsvermittlung. Eine solche Regulierung werde von allen Bundestagsfraktionen im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 gefordert. Der AfW will dabei den freien Fondsvertrieb erhalten. Rottenbacher trat für gleiche Anforderungen an alle Vertriebswege, für einheitliche und transparente Ausbildungswege sowie für eine Mindestqualifikation für alle Bereiche, in denen beraten beziehungsweise vermittelt wird, ein. Rottenbacher forderte zudem die Abschaffung der Privilegien für Ausschließlichkeitsorganisationen, Verbraucherschutzzentralen und Banken, die bislang nicht wie die freien Vermittler zentral auf ihre Qualifikation geprüft werden. Der AfW-Vorstand erwartet zudem, dass die qualifizierte Datenaufnahme, die Tippgebern in Deutschland bislang erlaubt ist, zu denjenigen Punkten gehört, die die EU in der Evaluierung der Vermittlerrichtlinie bemängeln wird. Ein weiterer Themenstrang befasste sich mit der Zukunft der Honorarberatung und zog deutlich mehr Besucher an als die Haftungsdachproblematik. Kongressteilnehmer haben auf der Website des File-Kongress Zugang zu den Vorträgen. Der AfW zeigte sich insgesamt zufrieden mit der Resonanz. Auch in 2010 soll ein File-Kongress stattfinden; Termin und Ort stehen bislang noch nicht fest.

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