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Aktualisiert am 28.01.2020 - 17:28 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

Wie Skandinavien der Honorarberatung eine Brücke baut: „Nettopremier – ett nytt prissättningssystem*“

Storebelt-Brücke in Dänemark
Storebelt-Brücke in Dänemark, Quelle: Fotolia

*schwedisch für: „Nettoprämien – ein neues Preisgebungsverfahren“

Das Thema Honorarberatung erlebt in Deutschland derzeit eine hohe Aufmerksamkeit. Im Zuge der Finanzkrise hat die öffentliche Kritik an – vermeintlich – mangelhafter Transparenz der gängigen Provisionsberatung deutlich zugenommen. Während hierzulande noch über Wohl und Wehe der Honorarberatung gerungen wird, haben sich einige Nachbarstaaten schon seit längerem auf den Modellwechsel in der Finanzberatung eingestellt – zum Beispiel in Skandinavien.

In den nordischen Staaten ist das Modell der Honorarberatung schon deutlich weiter verbreitet als hierzulande. Zwar gibt es auch in Skandinavien in den einschlägigen Regelwerken noch keinen expliziten Tatbestand „Honorarberatung“. Doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zwingen den Versicherungsmakler schon heute zumindest teilweise dazu, sich wie ein Honorarberater zu verhalten, indem er verpflichtet wird, seine Vergütung ausschließlich mit dem Kunden zu verhandeln und nicht als Prämie mit in die Police hineinzurechnen.

Der Grund hierfür ist die weitgehende Umstellung auf ein sogenanntes Nettoprämiensystem. Danach zahlt der Kunde eine Versicherungsprämie ohne einen Provisionszuschlag für den Makler. Dieser erhält stattdessen eine vertraglich vereinbarte Gebühr für die Versicherungsvermittlung. Der Anreiz für Makler, eine Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft zu empfehlen, die ihm die höchste Provision bietet, geht dadurch verloren.

Honorarberatungs-Vorreiter Norwegen

In Skandinavien hat sich die Umstellung auf Nettoprämiensysteme relativ rasch vollzogen. Die Diskussion begann zuerst im Jahr 2001 in Norwegen. Bereits 2003 gab das norwegische Branchenorgan eine Empfehlung an die Schadensversicherer heraus, keine Vereinbarungen über die an die Makler zu zahlenden Vergütungen zu treffen. Die norwegische Kartellbehörde hielt das für zulässig und vertrat die Meinung, die Empfehlung verstoße nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Aus dem neuen Gesetz zur Versicherungsvermittlung geht seither deutlich hervor, dass der Vermittler den Kunden über die Höhe seiner Vergütung zu informieren hat.

2003 gab in Finnland das dortige Branchenorgan eine vergleichbare Empfehlung heraus. Anders als in Norwegen stellte die finnische Kartellbehörde zwar fest, die Empfehlung verstoße gegen das finnische Wettbewerbsbeschränkungsgesetz, verzichtete aber dennoch auf Sanktionen aufgrund der Empfehlung. 2005 schrieb Finnland gesetzlich vor, dass ein Vermittler sowohl bei Lebens- als auch Schadensversicherungen nur von seinem Auftraggeber eine Vergütung, das heißt Gebühren, erhalten darf. Für die Bestimmung der Gebühren wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren festgelegt, um den Vermittlern Zeit zu geben, ihr Geschäft an das neue Gesetz anzupassen.

In Dänemark führten fast alle Versicherungsgesellschaften in den Jahren 2003 und 2004 Nettoprämiensysteme ein. Ein neues Gesetz verbietet es den Unternehmen seither sowohl in der Lebens- als auch der Schadensversicherung, eine Vergütung an Makler zu zahlen.

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