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Umfrage: Anleger begrüßen neues Beratungsprotokoll in der Anlageberatung

Quelle: Fotolia
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Privatanleger wissen über die neue Beratungsdokumentation wenige Wochen nach dem Start bereits relativ gut Bescheid. Im Rahmen der Umfrage der TNS Infratest erklärte jeder dritte Anleger, sich sogar sehr gut mit dem Thema auszukennen. 45 Prozent sagten, sie hätten schon davon gehört, würden jedoch keine Details kennen. Lediglich ein knappes Viertel der Privatanleger hatte keine Ahnung.

11 Prozent sagten, sie hätten inzwischen ein Beratungsgespräch mit Protokoll durchgeführt. Über 75 Prozent zeigten sich mit dem Beratungsgespräch inklusive Protokoll zufrieden. Lediglich 3 Prozent gaben an, nicht zufrieden gewesen zu sein. 

Drei Viertel aller Befragten halten die neue Beratungsdokumentation für sinnvoll – jeder zweite ausdrücklich als sehr sinnvoll. Nur 13 Prozent stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber. Betrachtet man nur diejenigen Anleger, die bereits ein protokollpflichtiges Beratungsgespräch geführt haben, verringert sich die Zustimmungsquote allerdings leicht, auf 67 Prozent.

Absicherung und Transparenz im Vordergrund

Für die meisten Anleger hat das Beratungsprotokoll vor allem eine Absicherungsfunktion. Auch der Aspekt der rechtlichen Grundlage spielt eine entscheidende Rolle. Viele Anleger versprechen sich davon auch eine höhere Transparenz. Allerdings: Nur jede zweite Anleger (56 Prozent) glaubt, dass das Beratungsprotokoll einen positiven Einfluss auf die Qualität der Beratung insgesamt hat. Auch dieser Zustimmungswert verringert sich, sobald nur die Anlegergruppe betrachtet wird (46 Prozent). Eine ähnlich kritische Einschätzung nebst ernüchternden Erfahrungen hatten jüngst Marktbeobachtungen der Steria Mummert Consulting erbracht.
Manche Anleger der TNS-Infratest-Umfrage übten Kritik an der Anzahl der persönlichen Informationen, die für die Beratungsdokumentation offen gelegt werden müssen. Immerhin jeder dritte Anleger ist damit nicht einverstanden. Zwei Drittel halten die Menge an Informationen allerdings für angemessen. Die Zustimmungsquote ist zudem bei denjenigen größer, die bereits ein neues Beratungsgespräch mit Protokoll geführt haben. Hier erklärten immerhin 75 Prozent, dass das Maß an persönlichen Informationen angemessen sei.

Zwischenfazit fällt aus Bankensicht positiv aus

„Die Ergebnisse zeigen zweierlei: zum einen eine hohe Grundzufriedenheit der Kunden mit der Beratung im Wertpapiergeschäft, und zum anderen, dass die Protokollpflicht dem Bedürfnis der Kunden nach Transparenz entgegenkommt“, sagt Peter Schirmbeck, Leiter Privatkundengeschäft der DZ Bank. Künftig werde es wichtig sein, die richtige Balance zwischen Beratungsbürokratie und den berechtigten Anforderungen der Kunden und der Banken zu finden, so Schirmbeck.

Die Befragung ergab ferner, dass rund zwei Drittel aller Befragten ihre Geldanlageentscheidung mit wesentlicher Unterstützung durch ihren Berater treffen. 16 Prozent der Anleger sagen, sie treffen ihre Geldanlageentscheidung völlig allein. Weitere 19 Prozent geben an, ihren Geldanlageberater in geringem Maße einzubeziehen.

Hintergrund: Die Daten wurden in der ersten Februarwoche im Rahmen einer telefonischen Umfrage von TNS Infratest erhoben. Die Stichprobe von 1.131 ist repräsentativ für anlageaffine Personen in der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren.

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