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Ex-MEG-Chef Göker zu Geldstrafe verurteilt

Mehmet Göker, Quelle: HNA
Mehmet Göker, Quelle: HNA
Laut der Online-Ausgabe der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) stufte das Kasseler Gericht den Ausdruck „Wixer“, den Göker gegenüber einem Ex-Mitarbeiter verwandt hatte, als Beleidigung ein. Ein weiterer Satz, in dem Göker die gewaltsame Entfernung sensibler Körperteile des Mitarbeiters ankündigte, könne zudem Angst auslösen und sei daher eine Bedrohung. Die Strafe in Höhe von 2.500 Euro setzt sich zusammen aus 50 Tagessätzen à 50 Euro. Göker hatte einen Monatsverdienst von 1.500 Euro angegeben und ausgesagt, er sei in der Türkei angestellt.

Die Anklage hatte Göker vorgeworfen, einen ehemaligen Mitarbeiter und dessen Familie bedroht zu haben. Im Verlauf des Prozesses räumte Göker laut HNA ein, ehemalige Mitarbeiter beleidigt zu haben. Bedroht aber habe er niemanden. Das Gericht sah dies anders.
Nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens waren die anhaltenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Göker wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue. Seine Anreise zum Prozess aus der Türkei kam für viele Beobachter überraschend,  da Göker damit rechnen musste, dass auf ihn in Deutschland ein Haftbefehl wartet.

Die Insolvenz des Spezialvertriebs für private Krankenversicherungen MEG im Oktober 2009 hatte in der Branche hohe Wellen geschlagen. Eine zuvor geplante Übernahme durch den Aragon-Konzern war spektakulär gescheitert.

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