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Aktualisiert am 27.07.2010 - 16:30 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Ombudsmann: Schiedssprüche bindend für Versicherungsvermittler

Michael H. Heinz, BVK
Michael H. Heinz, BVK
Auf der Jahrestagung in Berlin hat der BVK durch eine Satzungsänderung die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen anerkannt. Bislang waren dessen Entscheidungen gegenüber Vermittlern nicht bindend, denn diese sind keine Mitglieder des Vereins „Versicherungsombudsmann“.

Anders die Versicherer - bei Beschwerden gegenüber den Versicherungsunternehmen kann der Ombudsmann seit Einführung des neuen Versicherungsrechts 2007 in Streitigkeiten bis zu 5.000 Euro verbindliche Entscheidungen treffen und bis zu 80.000 Euro eine Empfehlung geben.

Mit dem Beschluss der rund 10.000 BVK-Mitglieder, die Entscheidungen des Ombudsmanns in Streitfällen bis zu 5.000 Euro anzuerkennen, wird die bestehende Lücke des Schlichtungskonzepts nun teilweise geschlossen. Laut BVK-Präsident Michael H. Heinz gehört die Beachtung der Ombudsmann-Entscheidungen zu den Berufsregeln der Verbandsmitglieder. „Wir gehen einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem besseren Verbraucherschutz, der auch in unserem Leitbild und unseren Berufsregeln festgeschrieben ist.“

Zahl aller Beschwerden leicht rückläufig

Laut Jahresbericht 2009 des Versicherungsombudsmanns blieb die Anzahl der Eingaben gegen Versicherungsvermittler mit 479 Beschwerden (Vorjahr: 461) ungefähr konstant. Davon waren 261 unzulässig, 28 wurden nicht weiter verfolgt. Die Gesamtzahl der in 2009 eingegangenen Beschwerden sank gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent auf 18.145.
Hintergrund: Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Versicherte kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden, wenn Differenzen über Versicherungs- und Vermittlungsleistungen bestehen.

Mitglieder des eingetragenen Vereins sind mehr als 281 Versicherungsunternehmen mit einer Marktabdeckung von 95 Prozent sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der BVK ist im Beirat vertreten. Jährlich werden mehr als 15.000 Beschwerden bearbeitet.

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