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Vermögensverwalter bemängeln Anlegerschutzgesetz

Günter T. Schlösser, VuV
Günter T. Schlösser, VuV
Der Verband bemängelt, dass freie Finanzvermittler künftig nicht unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fallen. Das Gesetz regelt lediglich die Bafin-Aufsicht für Bankberater und unabhängige Vermögensverwalter.

Für die freien Finanzvermittler plant die Bundesregierung eine Aufsicht durch die Gewerbeämter. Laut VuV führt die unterschiedliche Regelung zu massiven Qualitätsunterschieden in der Aufsicht der Anlageberater. Allgemein soll das Gesetz die Anleger besser vor Falschberatung schützen.

Dagegen sieht der Verband die Verbesserung der Finanzausbildung der Anleger als das wichtigste Mittel, um einer Falschberatung entgegenzuwirken. „Eine Grundausbildung im Finanzbereich gehört in jeden Lehrplan“, so Günter T. Schlösser, Vorstandsvorsitzender des VuV.

INFO: Den Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) gibt es seit 1997. Der Verband hat derzeit 200 Mitglieder, was etwa der Hälfte aller unabhängigen Finanzportfolioverwalter in Deutschland entspricht. Ingesamt verwalten sie ein Gesamtvermögen von rund 55 Milliarden Euro.

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