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AfW zur Regulierung: Wichtige Details noch ungeklärt

Frank Rottenbacher, AfW
Frank Rottenbacher, AfW
DAS INVESTMENT.com: Das Kabinett hat kürzlich den Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Dies fand ein breites eher gemischtes Echo in den Medien, wie lautet das Fazit des AfW?

Frank Rottenbacher
: In vielen Medien stehen oft die geschlossenen Fonds als sogenannte Graumarktprodukte im Fokus. Dabei regelt dieses Gesetz den Vertrieb vieler weiterer Produkte. Die komplette Finanzvermittlung erhält eine neue Basis. Auch ein Vermittler von Investmentfonds muss künftig Sachkundenachweis, Vermögensschaden-Haftpflichtpolice und umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten auf dem Niveau des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen. Diese Aspekte kommen in den Medien oftmals zu kurz. Im Großen und Ganzen ist die Regulierung jedoch sinnvoll ausgefallen, auch wenn wesentliche Details noch nicht bekannt sind. Wir haben erst einige Etappen hinter uns, aber noch nicht die Ziellinie erreicht.

DAS INVESTMENT.com: Eine Verordnung aus dem Wirtschaftsministerium soll die Umsetzung in der Vertriebspraxis regeln. Was erwarten sie, wo könnte es knirschen?

Rottenbacher: Diese Verordnung ist derzeit im Entstehen, wir erwarten sie womöglich noch vor der Sommerpause. Das Gesetz könnte dann im Herbst verabschiedet werden. Das Wirtschaftsministerium hat uns zugesichert, dass es auch zu der Verordnung eine Expertenanhörung geben wird. Details zur Deckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflicht und zur Sachkundeprüfung werden darin geregelt. Auch ist noch nicht geklärt, wie die erwähnten Regeln aus dem Wertpapierhandelsgesetz eins zu eins übernommen werden oder gar noch verschärft werden.

DAS INVESTMENT.com: Offen ist auch die Frage, ob es vielleicht doch noch zu einer Alte-Hasen-Sonderregel kommt, die erfahrenen Vertriebskräften den Sachkundenachweis erlässt. Wie stehen die Chancen dafür?

Rottenbacher: Das ist schwer zu sagen. Wir befürworten in jedem Fall eine Alte-Hasen-Regel und schlagen vor, dass Finanzanlagenvermittlern, die seit Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mifid Ende 2007 ununterbrochen im Vertrieb tätig waren, die Sachkunde anerkannt bekommen.

DAS INVESTMENT.com
: Welche Deckungssumme halten Sie bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für sinnvoll?

Rottenbacher: Im Entwurf ist ja angedeutet, dass man einfach die Summen aus dem Versicherungsvermittlerrecht übernehmen möchte. Das hieße 1,1 Millionen Euro pro Schadensfall und 1,7 Millionen Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Wir halten das für nicht zweckdienlich, denn so hohe Schadensfälle im Einzelfall wie im Versicherungsbereich sind im Kapitalanlagenebereich selten. Wir schlagen 250.000 Euro Deckungssumme pro Schadensfall und 3 Millionen Euro pro Jahr vor. Fallweise höhere Vereinbarungen sind ja bei Bedarf jederzeit möglich.

DAS INVESTMENT.com: Ist die Schätzung des Ministeriums, der Berater müsste jährlich etwa 800 bis 1.200 Euro für seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aufwenden, realistisch?

Rottenbacher: Die Angaben stammen ja laut Ministerium von der Versicherungsindustrie. Sie wären für einen freien Vermittler von Kapitalanlagen durchaus tragbar, denn dann wären sämtliche geschlossene Fonds mit der Police abgedeckt und das wäre ein großer Schritt nach Vorn. Die Frage wird sein, wie viele Anbieter von derartigen Policen es geben wird. Wir fordern die Bundesregierung auf dafür zu sorgen, dass hier kein Oligopol entsteht und es genügend Wahlmöglichkeiten und Wettbewerb geben wird. Notfalls muss es einen gesetzlichen Kontraktionszwang geben, das heißt man darf keinen Vermittler vom Abschluss einer Berufshaftpflicht ausschließen.
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