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AfW-Chef im Interview Weiterbildungspflicht für Finanzberater: Was war, was feststeht, was kommt

Frank Rottenbacher, Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung und Vorstand des Beraterverbands AfW
Frank Rottenbacher, Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung und Vorstand des Beraterverbands AfW

DAS INVESTMENT: Was genau kommt mit IDD und Mifid II in Sachen Aus- und Weiterbildung auf die Vermittler zu?

Frank Rottenbacher: Aus der Mifid II erst einmal nichts, aus der IDD werden Versicherungsvermittler zu 15 Stunden Fortbildung jährlich verpflichtet. Natürlich ist es politisch nicht konsequent, die Vermittler nur im Versicherungsbereich zur Weiterbildung zu zwingen und im genauso dynamischen Wertpapierdienstleistungsbereich oder bei den Wohnimmobilienkrediten nicht. Brüssel wird das sicher noch nachjustieren, wohl dann über Mifid III. Die Versicherungsvermittlung dient hier wieder einmal als Muster.

15 Stunden klingt überschaubar, die Brancheninitiative „gut beraten“ setzt 40 Stunden an.

Rottenbacher: Die IDD spricht von 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr, wobei wir hier von Zeitstunden ausgehen, das wären also 20 Seminarstunden. Laut ersten Stimmen aus dem Wirtschaftsministerium stellt man sich substanzielle Weiterbildung vor. Und das ist nicht nur Verpflichtung, sondern auch eine erzwungene Chance. Vermittler können sich überlegen, wo sind meine Sorgen, wo will ich hin, wo muss ich fitter werden in meinem Beratungsprofil. Und dementsprechend zielgerichtet ihre Weiterbildung organisieren.

Das heißt dann Absitzen reicht nicht. Muss geprüft werden?

Rottenbacher: Warum nicht? Weiterbildung entsteht ja im Kopf des Teilnehmers und möchte man wissen, was dort angekommen ist, überprüft man eben den Lernerfolg. Das pure Absitzen von 40 Stunden Seminar sagt über den Weiterbildungserfolg gar nichts aus. Insofern sind gut genutzte 15 Stunden inklusive einer Wissensüberprüfung deutlich zielführender als 40 Stunden reine Anwesenheit. Gleichzeitig werden (Vertriebs-)Ressourcen geschont. Es ist doch sinnvoller, auch wirklich etwas mitzunehmen, als über die DKM zu laufen und sich „Dellen entfernen ohne Lackieren“ eines Kfz-Versicherers anzuhören, wofür es tatsächlich Weiterbildungspunkte bei „gut beraten“ gab.

Welche Punkte sind sonst noch umstritten?

Rottenbacher: Die Frage ist, was genau definiert der deutsche Gesetzgeber als Weiterbildung. Wie werden zum Beispiel Produktschulungen eingestuft? Kann ein Vortrag Weiterbildung sein, wenn er gleichzeitig werblich ist? Es gibt zurzeit noch keine Details, wie sich der Gesetzgeber die Umsetzung der IDD in deutsches Recht vorstellt.