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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Magellan-Insolvenz „Anlegerschutzindustrie schürt regelrecht Panik“

Ansprechpartner zur Vermittlervereinigung Magellan ist bei der Kanzlei Dr. Roller & Partner Rechtsanwalt Thomas Elster (l.) und bei der Kanzlei Peres & Partner Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek.
Ansprechpartner zur Vermittlervereinigung Magellan ist bei der Kanzlei Dr. Roller & Partner Rechtsanwalt Thomas Elster (l.) und bei der Kanzlei Peres & Partner Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek.
Die Magellan Maritime Services GmbH hat am 31. Mai beim Amtsgericht in Hamburg zunächst eine so genannte Eigenverwaltung nach den Paragrafen 270 fortfolgende der Insolvenzordnung beantragt. Dem lag offenbar die Erwartung zugrunde, die Geschäftsführung könne die Sanierung der Gesellschaft eigenständig bewerkstelligen.

Das Insolvenzgericht hat dies offenbar anders eingeschätzt und nach nur einem Tag die Verfahrensart von Eigenverwaltung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung geändert. Als Folge des Insolvenzantrags ist zu beobachten, dass Anlegerschutzkanzleien versuchen, Anleger auf sich aufmerksam zu machen.

In der Sache sinnvoll kann es sein, dass sich Interessengemeinschaften von Investoren bilden. Die Positionierung in dem Insolvenzverfahren muss gut überlegt sein. Darüber hinaus wird aber von der Anlegerschutzindustrie regelrecht Panik geschürt und es kommt, was immer kommt, die Vermittler und Berater werden pauschal bezichtigt.

Haftung wegen fehlerhafter Beratung?

Undifferenziert wird beispielsweise schon heute festgestellt: „Die Vermittler – größtenteils freie Agenturen oder Einzelberater – hätten grob fahrlässig gehandelt“, so Dr. Pforr in seinem Rechtstipp vom 13. Juni. Das soll eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung nahe legen.

Diese Feststellungen sind natürlich bewusst überzogen und werden pauschal über den Vertrieb getroffen, was nicht haltbar ist. In Einzelfällen wird eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine Beratung anleger- und objektgerecht war beziehungsweise ob eine Risikoaufklärung ausreichend war, zu beleuchten sein.

Gegen diese medial aufs Geratewohl erhobenen Vorwürfe, die gewiss zu Mandatierungen führen werden, setzt die von den Münchner Kanzleien Peres & Partner und Dr. Roller & Partner initiierte Vermittlervereinigung Magellan eine starke Gemeinschaft. „Der kollektive Rechtsschutz funktioniert auch auf der Seite der Vermittler, das hat sich in den Komplexen Infinus, Canada Gold Trust und Lombardium Hamburg bereits erwiesen“, so Rechtsanwalt Sochurek von Peres & Partner.

Kaufvertrag, Verwaltungsvertrag, Rückkauf-Angebot

Das Vertragswerk der Magellan Maritime Services GmbH mit den Investoren besteht aus einem Kaufvertrag, einem Verwaltungsvertrag sowie dem Rückkauf-Angebot. Der Investor kauft von Magellan Container, im Verwaltungsvertrag übernimmt Magellan dessen Vermietung und spricht eine Garantie für ein Mindestmiete aus.

Mieterlöse, die darüber hinaus erzielt werden, hat sich Magellan bereits abtreten lassen. Das Rückkaufangebot wird am Ende der fünfjährigen Laufzeit beziffert.

Die wirtschaftliche Belastung aus der Mietgarantie ist für die Magellan Maritime Services GmbH groß.

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