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Aktualisiert am 14.09.2016 - 11:48 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

Netfonds-Vorstand Oliver Kieper „Die vollen LV-Garantiezinsen auszuschütten widerspräche der Schutzfunktion für das gesamte Versichertenkollektiv“

Oliver Kieper baute ab dem Jahr 2004 den Versicherungsbereich der Netfonds AG auf. Foto: Florian Sonntag
Oliver Kieper baute ab dem Jahr 2004 den Versicherungsbereich der Netfonds AG auf. Foto: Florian Sonntag

Mit der Talanx-Tochter Neue Leben Pensionskasse (NLP) hatte vor knapp einem Vierteljahr die erste Pensionskasse angekündigt, die Verzinsung für bestehende Verträge zu ändern: Statt der vereinbarten 3,25 Prozent gilt für alle Beiträge, die von Januar 2017 an gezahlt werden, nur noch ein Garantiezins von 1,25 Prozent. Bestehende Guthaben aus vorherigen Beitragszahlungen sind zwar nicht von der Kürzung betroffen. Aber das Beispiel NLP zeigt, dass bestehende Garantien von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge auch im Bestand gekürzt werden können.

Ähnliches könnte auch einem Lebensversicherer drohen, wenn er sich in einer ernsten finanziellen Notlage befindet: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kann zum Schutz der Versicherten gemäß Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz garantierte Leistungen aus Lebensversicherungen absenken. Laut Bafin-Präsident Felix Hufeld wurde bereits eine zweistellige Zahl von Lebensversicherern „wegen ihrer Lage in Manndeckung genommen“. Denn dem Druck der Niedrigzinsen dürften auf lange Sicht nicht alle LV-Anbieter standhalten.

Konkret machen es die anhaltend niedrigen Zinsen den Anbietern von Lebensversicherungen immer schwerer, ihre Garantiezusagen aus vergangenen Jahren mit deutlich höheren Marktzinsen einzuhalten. Was die somit nicht mehr auszuschließende Kürzungen von LV-Garantiezinsen bestehender Altersvorsorgeverträge für die Risikoaufklärung von Versicherungskunden durch die Vermittler von Lebensversicherungen bedeutet, fragten wir Oliver Kieper, Vorstand und Gesellschafter des Hamburger Maklerpools Netfonds.

DAS INVESTMENT.com: Ist mit den Garantiekürzungen bei den Pensionskassen NLP und BVV aus einem theoretischen Risiko eine reale Gefahr für die sonst so langweilig geltenden Lebensversicherungen deutlich geworden?

Oliver Kieper:
Lebensversicherungen dürfen nach wie vor als langweilig gelten. Die gekürzten Garantiezinsen der Pensionskassen zeigen zunächst einmal, dass das mehrstufige Sicherungssystem, hier gegriffen hat. Es ist eine grundsätzlich sinnvolle Einrichtung zum Wohle des Kunden. Sobald sich Probleme in den Bilanzen der Assekuranzen zeigen, führt die Bafin häufigere Prüfungen durch. Wenn sich die Situation nicht nachhaltig verbessert, übernimmt die Aufsichtsbehörde eine Art Lotsenfunktion. Im Einzelfall kann es dann in der Folge auch zu Kürzungen der Garantiezinsen kommen.

Inwiefern ist darauf bei der Risikoaufklärung zu Lebensversicherungen hinzuweisen?

Kieper:
Grundsätzlich gilt: Je höher die Anlagesumme in Relation zum Gesamtvermögen des Kunden ist, desto höher ist der Aufklärungsbedarf über die möglichen Risiken. Insbesondere über das Emittenten-Risiko einer Geldanlage ist der Kunde grundsätzlich immer aufzuklären. Das gilt für eine Einlage bei Banken ebenso wie für die Produkte der Lebensversicherer, auf deren Risiken ein guter Berater immer schon hingewiesen hat. Und je mehr Lebensversicherer von der Bafin in die so genannte Manndeckung genommen werden, desto relevanter wird die Risikoaufklärung zu Lebensversicherungen.

Seite 2: Mit welchen Details sollten Versicherungsmakler ihre Kunden aufklären?

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