Beraterverband und Erlaubnisbehörde über den § 34i GewO Diese Erleichterungen sollten bei der Sachkundeprüfung gelten
3. Mehr Berufsabschlüsse von der Prüfung befreien
Außerdem wollen DIHK und AfW die Liste der Berufsabschlüsse, die eine Sachkundeprüfung entbehrlich machen, erweitern. Nach dem aktuellen Stand sind acht Berufe von der Sachkundeprüfung befreit. Bei einigen dieser Berufe sind jedoch für eine Befreiung zusätzlich ein oder zwei Jahre Berufserfahrung notwendig. Daraus ergibt sich die nächste Forderung des Verbands und der Erlaubnisbehörde.
4. Art der Berufserfahrung präzisieren
Laut Versicherungsjournal wollen AfW und DIHK klaren Angaben darüber, welche Art von einjähriger oder zweijähriger Berufserfahrung vorliegen muss, die bei einigen Qualifikationen zusätzlich eingefordert wird.