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Beratungsanforderungen Welche Versicherungen sind für den Online-Vertrieb geeignet?

Von Lesedauer: 3 Minuten

Drei Monate nach dem Urteil im Prozess des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check24 endet in der kommenden Woche die Frist, bis zu der die Streitparteien begründen müssen, warum sie in Berufung gehen wollen. Das erklärte ein Sprecher des zuständigen Oberlandesgerichts München gegenüber DAS INVESTMENT.com. Demnach könnte noch in diesem Jahr eine Berufungsverhandlung stattfinden.

In der Vorinstanz hatte sich das Landgericht München zwar lediglich mit der Frage zu befassen, ob die Betreiber des Vergleichsportals ihrer Erstinformations- und Beratungspflicht ausreichend nachkommen. Doch das Urteil vom 13. Juli (Aktenzeichen: 37 O 15268/15) habe „weitreichende Folgen für die Versicherungsvermittlungsbranche“, betont der Hamburger Rechtsanwalt Jens Reichow die Relevanz des Urteils.

Beratungsanforderungen im Netz

Während es im ersten Teil unserer Interview-Serie zu diesem Thema speziell um die Erstinformationspflichten für Versicherungsmakler und im zweiten Teil um ihre gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten beim Vertrieb per Internet ging, geht es heute gezielt um die Frage: Welche Versicherungen sind für den Online-Vertrieb ungeeignet? Das fragten wir drei Experten aus der Praxis:

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Jens Reichow, Rechtsanwalt in der Kanzlei Jöhnke & Reichow

„Ungeeignet sind vor allem sehr komplexe Versicherungsprodukte, da sich bei diesen die gesetzlich geschuldete Aufklärung kaum standardisiert erbringen lässt. Hierzu zählen auch aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Bewertung insbesondere die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten.“

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