Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Das Tool für Profis und solche, die es werden wollen – jetzt die DAS INVESTMENT Fonds-Analyse-App installieren.

Beratungsfehler: Accessio soll zahlen

Aktualisiert am Lesedauer: 3 Minuten
Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia
Das Landgericht Itzehoe hat einer geschädigten Accessio-Kundin Recht gegeben. Es stellte fest, dass der Finanzdienstleister die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt hat. Jetzt muss das Wertpapierhandelshaus Accessio, das früher Driver & Bengsch hieß, den Kaufpreis und die Gerichtskosten ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Klägerin bezeichnete sich als sicherheitsorientierte Anlegerin, die Tagesgeld zeichnen wollte. Nach der Eröffnung des Kontos wurde sie jedoch durch einen Telefonverkäufer zur Zeichnung festverzinslicher Wertpapiere verleitet, ohne vollständig und richtig über die Risiken aufgeklärt zu werden.

DER FONDS

DER FONDS aktuelle Ausgabe
Aktuelle Ausgabe

Interview: AGI-Manager über die weiteren Aussichten der Börse Bangkok

Crashtest: Die besten Fonds für globale Value-Aktien

>> kostenlos abonnieren

>> aktuelle Ausgabe (PDF)

„Kein Einzelfall“, meint Matthias Gröpper, Rechtsanwalt der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat. Die Rechtsanwälte betreuen bereits über 400 geschädigte Accessio-Kunden.

Bei den empfohlenen Wertpapieren handelt es sich laut Gröpper meistens um Genussscheine oder Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG, Pongs & Zahn AG, Salvator Grundbesitz AG, HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG. Dass man mit diesen Papieren alles verlieren kann, wurde vielen Anlegern nach ihrer Aussage jedoch nicht erklärt. Mittlerweile sind einige der Gesellschaften insolvent geworden. „Viele Anleger haben dadurch ihre ganze Altersvorsorge verloren“, sagt Gröpper.

„Das Urteil hat unseres Erachtens für viele Anleger grundsätzliche Bedeutung, weil sich die Sachverhalte häufig ähneln“, erklärt der Anwalt. Er rät allen Kunden, die nicht oder nicht richtig über die Risiken oder Kick-Back-Zahlungen informiert worden sind, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion