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Aktualisiert am 30.01.2020 - 09:19 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Beratungsfehler-Urteil: Accessio geht in Berufung

Schleswig-Holsteinisches
Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht; Quelle: OLG

Accessio war vom Landgericht Itzehoe in erster Instanz auf Zahlung von 10.799,05 Euro nebst Zinsen und Zug um Zug gegen die Abtretung der Ansprüche aus näher bestimmten Genussscheinen verurteilt worden. Der vom Gericht bestätigte Vorwurf: Man habe die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt.

Gegen dieses Urteil hat Rechtsanwalt Rolf W. Thiel, Kanzlei Thiel & Collegen,  Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingelegt. „Es ist davon auszugehen, dass das Urteil wegen evidenter Rechtsfehler aufgehoben wird“, so Thiel.

Es sei wie von vielen Medien - darunter auch DAS INVESTMENT.com - gemeldet wurde, unrichtig, dass die Klägerin sicherheitsorientiert war. „Tatsächlich hat sie sich selbst in eine Risikoklasse mit gesteigerter Risikobereitschaft unter Erwartung einer langfristigen Rendite eingeordnet“, so Thiel.

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Überdies sei unzutreffend, dass „mittlerweile einige der Gesellschaften insolvent geworden sind“. Die Klägerin hatte lediglich den Genussschein eines Unternehmens erworben, zu dem keine Insolvenzgefahr bestünde. Das Unternehmen leistete, so der Accessio-Anwalt, auch in den Jahren 2008 und 2009 fristgerecht und vollständig Ausschüttungen an die Klägerin.

Schließlich sei die Klägerin auch nicht „zur Zeichnung von Genussscheinen verleitet“ worden, sondern die Anlageentscheidung erfolgte in Abstimmung und unter Aufklärung über die bestehenden Risiken und unter Berücksichtigung der Anlagementalität der Klägerin.

Für die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht ist noch kein Termin angesetzt. DAS INVESTMENT.com wird weiter berichten.

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