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Von in AktienLesedauer: 2 Minuten
Werbung von Trade Republic an einer Berliner Hauswand
Werbung eines bekannten Neobrokers: Laut einem Bericht der Bafin sind Kunden überdurchschnittlich oft mit den Depots von Neobrokern unzufrieden. | Foto: Imago Images / dts Nachrichtenagentur

Kunden sind mit den Depots von Neobrokern öfter unzufrieden als mit anderen. Das zeigt der Tätigkeitsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle der Bafin. Die Einheit bearbeitete im vergangenen Jahr deutlich mehr Anträge auf Schlichtung. 2023 gab es insgesamt 460 Anträge, im Jahr 2024 waren es mit 1.110 mehr als doppelt so viele. „Maßgeblich hierfür waren vermehrte Eingaben zum Thema Neo-Brokerage“, schreiben die Autoren der Bafin dazu.

Die Mehrheit und damit 681 dieser Anträge betraf Wertpapiergeschäfte und hierbei weitgehend Neobroker. Bankgeschäfte kamen mit 180 Beschwerden an zweiter und Anträge zu Zahlungsdienstleistungen mit 112 Anträgen an dritter Stelle.

Depotführung von Neobrokern führt am häufigsten zu Streitfällen

Die Anträge, die Neobroker betrafen, zeigen laut Bericht eine gewisse Tendenz: Bei den Schlichtungsanträgen ging es hauptsächlich das Wertpapiergeschäft, hier vor allem die Depotführung. Im Fokus standen insbesondere Probleme bei Depotüberträgen. So führten die Broker Aufträge nicht aus oder brauchten dafür zu lange.

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Zudem monieren Kunden von Neobrokern, dass ihre Dienstleister Anschaffungsdaten von Wertpapieren nicht bereitstellten. Außerdem traten Fehler auf, wenn sie Steuern von Dividendenzahlungen abzogen oder Wertpapiere verkauften. Diese Fehler traten bei bestimmten Instituten häufiger auf als bei anderen. Um wen es sich handelt, schreibt die Bafin nicht.

Die Bafin leitete die Informationen an die zuständigen Institutsaufseher weiter. Auffällig: Bei den Anträgen zu Bankgeschäften und Zahlungsdiensten ging es häufiger um Kreditkartenmissbrauch und Verbraucherdarlehen, nicht um das Depot. Allerdings können Privatbanken auch etwas von Neobrokern lernen.

Grundsätzlich rät die Bafin, Ansprüche zunächst gegenüber dem Unternehmen direkt geltend zu machen, um einen Streit einvernehmlich beizulegen. Gelingt dies nicht, können Kunden ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die zuständige Schlichtungsstelle findet sich oft auf der Website des betreffenden Unternehmens.

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