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Berlin Neues Gesetz für Lebensversicherungen

Bloomberg // 12.03.2014 //  PDF

Lebensversicherungen sollen trotz anhaltender Niedrigzinsphase ihre Zusagen aus bestehenden Versicherungspolicen langfristig nachkommen. Dazu will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Gesetz entwerfen. 

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Lebensversicherungen sollen künftig einen höheren Anteil ihrer Gewinne an die Versicherten auszahlen, erklärte der parlamentarische Finanzstaatsskeretär Michael Meister am Dienstag in Berlin.

Risikogewinne sollen künftig zu 90 statt 75 Prozent in die Überschussbeteiligung der Lebensversicherung fließen. Auf Berechnungsbasis des Jahres 2012 werden damit rund 800 Millionen Euro auf die Versicherten übertragen, erklärte Meister.

Sollten Gesellschaften nicht in der Lage sein, den Garantiezins zu zahlen, soll eine Ausschüttungssperre verhängt werden. Die neuen Regelungen gehen damit auch zu Lasten der Anteilseigner. Meister erwartet, “viele Versicherungen werden künftig keine Gewinne mehr auszahlen können.”

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) arbeitet an einem Gesetzentwurf, um sicherzugehen, dass Lebensversicherungen trotz anhaltender Niedrigzinsphase ihre Zusagen aus bestehenden Versicherungspolicen langfristig nachkommen.

Die Bundesbank war in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass Versicherer aufgrund der derzeitig niedrigen Zinsen, künftig kaum in der Lage sein werden, das aktuelle Ertragsniveau zu halten.

Ein zentrales Problem der Lebensversicherungen sind die sogenannten Bewertungsreserven, die sich aus der Differenz von Zinscoupons ihrer Staatsanleihen und dem aktuellen Marktzins ergeben.

Lebensversicherungen sind verpflichtet 50 Prozent dieser Reserven bei Kündigung oder Auslaufen einer Police an die Versicherten auszuzahlen. Das bringt viele Lebensversicherungen derzeit in die Bedrouille, da sie gezwungen sind, Bewertungsreserven auszuzahlen, die sie bei einem künftigen Zinsanstieg nicht realisieren können.

Die bestehenden Regeln der Bewertungsreserven sollen gelockert werden. Vorrang soll die Sicherung des Garantiezinses haben. Lebensversicherungen, die nicht in der Lage sind, den Garantiezins langfristig zu zahlen, können die Auszahlung der Bewertungsreserven entsprechend einschränken.

Zudem soll der gesetzlich festgelegte Garantiezins für Neukunden auf 1,25 Prozent von derzeit 1,75 Prozent gesenkt werden. Um die finanzielle Stabilität der Lebensversicherung zu sichern, sollen Anteilseigner genauso wie Versicherte einen Beitrag leisten, erklärte Meister.

Die Vermittlerprovisionen werden nicht beschränkt. Lebensversicherungen können Abschlusskosten künftig allerdings nur noch beschränkt von der Steuer absetzen. Lediglich 25 statt 40 Promille der Abschlusskosten dürfen bei der Bilanzierung berücksichtigt werden. Auch eine strengere Aufsicht der Lebensversicherungen ist geplant. Geraten Lebensversicherungen in finanzieller Schieflage, soll die Aufsicht schneller als bislang eingreifen und einen Sanierungsplan einfordern können.

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