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Berliner Brainstorming: Neue Regeln für den Finanzvertrieb

Quelle: Fotolia
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Noch bestehen, je nach Finanzprodukt, für den Vermittler große Unterschiede hinsichtlich der Anforderungen, die er erfüllen muss. So sind in Deutschland laut Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG) weder die Beratung zu Investmentfonds noch die zu geschlossenen Fonds erlaubnispflichtig. Wer hingegen Versicherungen verkaufen will, muss eine Sachkundeprüfung ablegen und sich bei der regionalen Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren. Für die Fachtagung „Anforderung an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise“ hatte Aigner die Vertreter von Banken, Versicherern, Verbraucherorganisationen und der freien Finanzdienstleister eingeladen, um den Dialog über Vorschläge für die weitere Regulierung des freien Finanzvertriebs zu führen. Die Ministerin sprach sich dabei für eine Mindestqualifikation analog zur Versicherungsbranche aus. Auch die „Anreizsysteme“ für Finanzberater gehörten auf den Prüfstand, sagte die CSU-Politikerin. Es könne nicht sein, dass viele Vermittler nicht von den Bedürfnissen des Kunden, sondern von Anreizsystemen, sprich der Provision gelenkt würden. Möglichkeiten für einen Kompromiss sieht Aigner auch bei der Honorierung der Berater. Als Alternative zu den üblichen Provisionen komme hier eine Vermittlungs- und Beratungsgebühr in Betracht, die der Kunde zu zahlen habe. Checkliste für Verbraucher Die Fachkonferenz in Berlin mit 200 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft soll laut Aigner den Startschuss für eine „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ geben. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich durch die Finanzwelt bewegen, brauchen sie einen verlässlichen Routenplaner für die Finanzberatung", sagte sie. Aigner kündigte darüber hinaus an, ihr Ministerium werde kommende Woche eine Checkliste veröffentlichen, die den Verbrauchern wichtige Tipps zur Vorbereitung für ein Beratungsgespräch liefere. Der Kunde könne sich daran orientieren, was er genau mit seiner Geldanlage erreichen wolle und welche Fragen er stellen sollte. Damit solle „stets das Produkt ermittelt werden, das für die Bedürfnisse des Kunden am besten geeignet ist, unabhängig davon, wer berät“, sagte die CSU-Politikerin. Zugleich dringt die Ministerin darauf, für alle Vermittler verbindliche Mindestqualifikationen einzuführen. Bislang dürfe sich jeder unabhängig von der Ausbildung Finanzberater nennen. Bereits im Dezember 2008 hatte Aigner eine Studie zur Qualität der deutschen Finanzberatung herausgegeben (DAS INVESTMENT.com berichtete). Dabei waren erhebliche Mankos festgestellt worden und unter anderem empfohlen worden, den bislang weitgehend unregulierten Vertrieb von Investmentfonds sowie geschlossenen Fonds ähnlich strengen Regulierungsvorschriften zu unterziehen, wie bereits im Versicherungsvertrieb umgesetzt. Erste Vorschläge dazu hatte, wenn auch noch nicht im Detail ausgearbeitet, bereits der Verband Geschlossene Fonds (VGF) veröffentlicht (DAS INVESTMENT.com berichtete). Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Finanzberatungen hat das Kabinett kürzlich bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Verjährungsfrist bei Falschberatungen auf bis zu zehn Jahre heraufsetzt und ein ausführliches Beratungsprotokoll, auch für Banken, vorschreibt (DAS INVESTMENT.com berichtete). Absage an Produktampeln Der von Verbraucherschützern propagierten Idee eines so genannten Finanz- oder Produkt-Tüvs hat die Branche bereist unisono eine Absage erteilt. Ein zunächst auch von SPD und Union befürwortetes Ampelsystem, bei dem beispielsweise ein risikoreiches Finanzprodukt rot und eines mit Kapitalerhalt grün gekennzeichnet wird, lasse sich nach Ansicht der Verbände nicht pauschal auf die individuelle Beratung beziehen (DAS INVESTMENT.com berichtete). Aigner scheint das eingesehen zu haben, in einem in dieser Woche veröffentlichten Interview im „Spiegel“ sagte sie: „Ich glaube nicht, dass wir die gesamte Palette der Anlageprodukte in ein starres Schema Grün-Gelb-Rot pressen können.“ Zentrale Frage sei, wer die Finanzprodukte mit welcher Verbindlichkeit testen könne. Aigner sprach sich dafür aus, dass die Produkthaftung beim Anbieter bleiben müsse. Im Übrigen sei es außerordentlich schwierig, verlässliche Aussagen über einzelne Finanzprodukte zu treffen. Dies habe die Finanzmarktkrise eindrucksvoll gezeigt.

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