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Aktualisiert am 02.02.2017 - 19:16 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung Anklagen gegen mutmaßliche Goldschwindler und ihre Vermittler

Nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Capital wirft die Berliner Justiz den BWF-Hintermännern gewerbs- und bandenmäßigen Betrug vor. Denn die BWF-Stiftung hatte zwischen August 2011 und Januar 2015 von rund 6.500 Kleinanlegern mehr als 57 Millionen Euro eingesammelt, das Geld aber mutmaßlich nicht vertragsgemäß verwendet.

Das Geld der Investoren sollte in Gold angelegt und nach einer festgelegten Frist mit bis zu 180 Prozent Rendite zurückgezahlt werden. Bei einer großangelegten Razzia mit 120 Beamten an 19 Objekten stellten die Ermittler vor etwa einem Jahr in dem Tresorraum einer Villa in Berlin-Zehlendorf zwar rund vier Tonnen an goldenen Barren sicher.

Tests der Bundesbank ergaben allerdings, dass nur 324 Kilogramm echt waren. Das entspricht einem Wert von etwa 11 Millionen Euro. Der Rest war Füllmaterial, hauchdünn mit Gold überzogen - oder mit Farbe besprüht. Mindestens 30 Millionen Euro Anlegergeld sind demnach verschwunden.

222 Seiten dicke Klageschrift


Nach Capital-Informationen haben die sechs Beschuldigten, von denen drei in Untersuchungshaft sitzen, bislang keine Aussagen zu den Betrugsvorwürfen gemacht. Ihnen wurde nun eine 222 Seiten dicke Klageschrift zugestellt. Ob die entsprechende Anklage zugelassen wird, prüfe das zuständige Gericht derzeit zwar noch. Doch daran bestehe kaum ein Zweifel.

Bereits wenige Monate nach dem spektakulären Fund von mehreren Tonnen Falschgold verurteilte das Nürnberger Landgericht den ersten Vermittler der BWF-Anlagen dazu, 20.000 Euro zuzüglich Zinsen sowie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen: „Er muss der Anlegerin den ganzen Einsatz ersetzen“, berichtet die Kanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte, die die Frau vertrat.

Denn der gelernte Bankkaufmann habe die Anlegerin nicht auf die Erlaubnispflichtigkeit des Investments und auch nicht auf die Unschlüssigkeit des Anlagekonzepts hingewiesen. In diesem Präzedenzfall sei „soweit ersichtlich das erste End-Urteil gegen einen BWF-Vermittler“ ergangen.

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