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Bernd Raffelhüschen Altersvorsorge: „Gewonnen hat die Bürokratie“

Bernd Raffelhüschen: Professor für Finanzwirtschaft und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Bernd Raffelhüschen: Professor für Finanzwirtschaft und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

DAS INVESTMENT: Wie sollte in Zukunft die Altersvorsorge konkret aussehen?

Bernd Raffelhüschen: Private Vorsorge ist oft nur der Kauf von Staatspapieren, Gleiches gilt oft auch für die betriebliche Altersversorgung. Es ist aber zu wenig, alle Eier nur in diesen Korb zu legen. Wählt man breitere Refinanzierungsstrukturen wie eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse, dann erhält man eher auf die durchschnittlichen Kapitalrenditen zielende Erträge. Das funktioniert genauso in der privaten Vorsorge. Allerdings hat man in der bAV den Arbeitgeber mit an Bord, der als „Not-for-Profit“-Anbieter agiert. Das bringt zusätzliche Vorteile, etwa, wenn dieser etwas bei der Entgeltumwandlung oder in die Unterstützungskasse zuschießt.

Wie groß ist Ihres Erachtens die Versorgungslücke?

Raffelhüschen: Ein gutes Drittel der Bevölkerung besitzt eine Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Rente, Immobilien und individueller Ersparnis. Das ist völlig ausreichend. Ein weiteres Drittel wird den Lebensstandard im Alter gerade so halten können, der Rest nicht. Das sind Menschen nur mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente ohne eigene Ersparnisse.

Die Politik will kleine und mittlere Unternehmen stärker in die bAV einbinden. Gelingt das?

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Raffelhüschen: Die Politik hat sich in der Vergangenheit schwergetan, Zusagen an Unternehmen einzuhalten. Die Betriebsrente startete zunächst mit dem Versprechen, keine Haftungszusagen geben zu müssen. Ob da das Zutrauen gewachsen ist, wage ich zu bezweifeln. Nimmt man es genau, ist das geplante Gesetz nur ein neuer Durchführungsweg zu den vielen, die wir bereits haben. Dafür brauchen wir das Rad nicht neu zu erfinden.

Bräuchten wir das Gesetz demnach gar nicht?

Raffelhüschen: Die Intention war ursprünglich ein Opting-out-Modell – also eine verpflichtende bAV, der man aktiv hätte widersprechen müssen. Diese Idee ist vom Tisch. Es ist ja auch nicht klar, ob die bAV für jeden immer das bessere Modell ist. Wenn wir jetzt bei einer Durchdringungsquote von 60 Prozent sind und kommen auf 65 Prozent, wäre das toll. Aber wir haben auch eine Immobilien-Eigentumsquote von 45 Prozent, das darf man nicht vergessen. Und viele haben vernünftige Riester-Renten abgeschlossen, das soll man nicht schlechtreden. Wir hätten damit einen Durchführungsweg, der Unternehmer von Haftungsrisiken noch weitgehender befreit.

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