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Bert Rürup Beamte stellen „schlechte Risiken“ dar

Bert Rürup: Der Namensgeber der Rürup-Rente möchte einen Großteil der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung überführen.
Bert Rürup: Der Namensgeber der Rürup-Rente möchte einen Großteil der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung überführen. | Foto: imago images / localpic

Man sollte den Beamtenstatus für Lehrer, Hochschulprofessoren und große Teile der öffentlichen Verwaltung abschaffen und diese Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung überführen. Das schlug der Rentenexperte und frühere "Wirtschaftsweise" Bert Rürup Ende Januar in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vor (DAS INVESTMENT berichtete). 

Das Ziel sei eine Gleichbehandlung aller im Alter, erklärte Rürup damals und verwies auf Österreich, das eine solche „relativ clevere Reform“ bereits 2004 durchgeführt habe, „um langfristig zu sparen und das allgemeine Rentensystem finanzieren zu können“.

Beamten haben höhere Lebenserwartung

Nun relativiert Rürup seine Aussage – zumindest was die langfristige Ersparnis betrifft. Denn mit Beamten kämen auf die gesetzliche Rentenversicherung höhere Kosten zu. „Versicherungstechnisch stellen Beamte „schlechte Risiken“ dar, weil ihre Lebenserwartung um einiges höher als die der derzeitig gesetzlich Versicherten ist“, erklärt der Namensgeber der Rürup-Rente im Interview mit Bocquel-News

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Und was wäre dann der Nutzen seines Reformvorschlags? Im Gegenzug würden die öffentlichen Haushalte entlastet – und zwar selbst dann, wenn das individuelle Versorgungsniveau der Beamten nicht geschmälert würde, erklärt Rürup. Außerdem wäre damit eine Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen im Alter gesichert. Dies sei für ihn also „in erster Linie eine Gerechtigkeitsfrage“.

Keine Reform hielt mehr als 2 Legislaturperioden

Um ihre Rentenansprüche zu erhöhen, könnten die Beamten zusätzlich „riestern“, meint der Renten-Experte. Die Möglichkeit dazu haben sie bereits seit 2001, als der Höchstsatz der Pensionen schrittweise von zuvor maximal 75 Prozent des während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogenen Bruttogehalts, auf 71,75 Prozent abgesenkt wurde. Dem Umlagesystem würde das nicht schaden. „Anders als die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung zum Aufbau einer Betriebsrente schwächt die Förderung einer Riester-Rente durch Zuschüsse oder Steuervergünstigungen weder das Beitragsaufkommen der gesetzlichen Rentenversicherung noch das Steueraufkommen, aus dem die Beamtenversorgung finanziert wird.“

Ob seine Idee von der Expertenkommission der Bundesregierung aufgegriffen wird, die derzeit Vorschläge für eine Rentenreform sammelt, weiß Rürup nicht, da er der Kommission nicht angehört. Allerdings dürfte das nicht die letzte Reform der Altersvorsorge in diesem Jahrzehnt sein, ist der Rentenspezialist überzeugt. Schließlich hätte keine der 20 großen Reformen, die seit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung 1957 ins Leben gerufen wurden, eine Halbwertzeit von mehr als zwei Legislaturperioden.

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