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Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte ein Muss

Ein Arzt bei der Arbeit: Mediziner sind eine lukrative, aber schwierige Zielgruppe für Berater (Foto: Beerkoff/Fotolia)
Ein Arzt bei der Arbeit: Mediziner sind eine lukrative, aber schwierige Zielgruppe für Berater (Foto: Beerkoff/Fotolia)
Eigentlich soll es einer der schönsten Tage im Leben der Eltern werden: Nach neun Monaten ist es soweit, die Mutter liegt in den Wehen.

Um den Fortschritt zu überwachen, ist sie an einen Kardiotokografen angeschlossen. Er zeichnet gleichzeitig die Wehen und den Herzschlag des Babys auf. Das soll den behandelnden Ärzten dabei helfen zu erkennen, ob mit dem Kind alles in Ordnung ist.

Der diensthabende Gynäkologe aber übersieht, dass mit den Herztönen des Kindes etwas nicht stimmt – es wird nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Die Folgen sind dramatisch. Das Kind ist schwerstbehindert, die Eltern müssen es pflegen, sein Leben lang.

Die Eltern verklagen den Arzt. Ihnen wird Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zugesprochen, dazu kommen Kosten für Hausumbau und Heimpflege von 630.000 Euro, der Verdienstausfall des Kindes wird mit 500.000 Euro angesetzt.

Alles in allem muss der Arzt fast 3 Millionen Euro zahlen. Beziehungsweise sein Versicherer, denn der Gynäkologe hatte eine Berufshaftpflichtversicherung.

Jedes Jahr werden rund 400.000 Vorwürfe wegen medizinischer Behandlungsfehler erhoben. Wenn es den Arzt ohne Haftpflichtschutz trifft, steht er vor dem finanziellen Ruin.

„Ärzte haften nach einem Aufklärungs-, Diagnose- oder Behandlungsfehler grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP.

Die Berufshaftpflicht gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen für Ärzte – und ist mittlerweile auch gesetzlich ein Muss.

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5 Millionen Euro Deckungssumme sollten es schon sein, findet Schwarz: „Gerade bei Fachrichtungen mit hohem Gefahrenpotenzial wie Gynäkologie oder Chirurgie ist eine hohe Deckungssumme zu empfehlen.“
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