Berufsunfähigkeit So wenige BU-Versicherer erreichen den Marktstandard
Das Institut für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) aus Köln veröffentlicht seit dem Jahr 2011 regelmäßig ihre Marktstandards der Versicherungen gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU). Damit gebe man sowohl Vermittlern als auch Versicherern wichtige Informationen über die am deutschen Markt üblichen und am weitesten verbreiteten Regeln in den Vertragsbedingungen.

Aktuell bewerteten die Infinma-Analysten alle 461 untersuchten Tarife von 76 Gesellschaften anhand von insgesamt 18 Kriterien. Sie beziehen sich ausschließlich auf die Bedingungswerke, nicht aber auf technische Gestaltungsmöglichkeiten wie die Höhe einer beitragsfrei versicherbaren Rente. Weil sich die unterschiedlichen Themen nicht gegeneinander aufrechnen ließen, habe man bewusst kein Rating erstellt.
Außerdem habe Infinma die Kriterien ausdrücklich nicht mit Punkten bewertet. Stattdessen geht es nur um die Frage, ob der Versicherer besser oder schlechter als der Marktstandard abschneidet. Der jeweilige Durchschnittswert ergibt sich aus derjenigen Regelung zu einem Detailpunkt wie der Abstrakten Verweisung, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten vorkommt.
„Deutlich in Bewegung gekommen“
Laut Infinma-Geschäftsführer Jörg Schulz ist der BU-Markt zuletzt „deutlich in Bewegung gekommen“. Denn: „Viele Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert und beispielsweise auch unsere Anregungen zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes beziehungsweise Minderung des BU-Grades aufgenommen.“

„Um eine Übergewichtung des Themas Pflege innerhalb der BU zu vermeiden, haben wir uns zudem dazu entschieden, das Kriterium ‚Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit‘ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf zu ersetzen“, erklärt Schulz‘ Geschäftsführerkollege Marc Glissmann zur dynamischen Anpassung der Marktstandards.