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Urteil des OLG Oldenburg Berufsunfähigkeit - warum der Heizungsmonteur den Kürzeren zog

Heizungsmonteur bei der Arbeit
Heizungsmonteur bei der Arbeit: In einem Fall vor dem OLG Oldenburg stritt ein Handwerker mit seinem BU-Versicherer. | Foto: imago images / Panthermedia

Wenn ein Versicherungskunde berufsunfähig wird, versuchen Versicherer häufig, auf eine andere, vergleichbare Tätigkeit zu verweisen. Die Idee dahinter: Wenn sich mit dieser ebenfalls ein auskömmliches Einkommen erzielen lässt, ist der Lebensunterhalt des Kunden gesichert und der Versicherer aus dem Schneider, er kann die Zahlungen einstellen. Maßgeblich bei der Beurteilung, ob nicht auch eine andere Tätigkeit für den Versicherten infrage kommt, ist, ob sich mit dieser Tätigkeit ein vergleichbares Gehalt erwirtschaften lässt.

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg) spielte indessen auch eine andere Frage eine Rolle: Kommt es beim Vergleich von alter und neuer Tätigkeit auch auf die Lebensstellung an, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Berufsunfähigkeit innehatte? Und muss das tatsächlich erzielte Einkommen vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Blick auf steigende Löhne in dem Berufszweig auch in die Zukunft fortgeschrieben werden? Mit diesen Fragen...

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